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Immobilien:Kosten für den Schlüsseldienst trägt meist der Mieter

Die Tür fällt ins Schloss. Kommt dann ein Schlüsseldienst, um sie wieder aufzumachen, müssen Mieter in der Regel für die Kosten selbst aufkommen. Darauf macht...

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Berlin (dpa/tmn) - Die Tür fällt ins Schloss. Kommt dann ein Schlüsseldienst, um sie wieder aufzumachen, müssen Mieter in der Regel für die Kosten selbst aufkommen. Darauf macht der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland aufmerksam.

Das gilt jedenfalls, wenn der Mieter den Schlüsseldienst-Einsatz selbst verursacht hat. So muss er insbesondere die Rechnung begleichen, wenn er den Schlüssel verliert oder dieser gestohlen wurde. Auch bei einen im Schloss abgebrochenen Schlüssel bleibt der Mieter meist auf den Kosten sitzen.

Muss ein Schlüsseldienst gerufen werden, weil der Vermieter ein kaputtes Schloss nicht repariert hat, steht der Vermieter in der Schuld. Denn er muss die Mietsache in einem bewohnbaren Zustand halten - und dementsprechend für die Kosten des Schlüsseldienstes aufkommen.

© dpa-infocom, dpa:200918-99-615192/3

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