Süddeutsche Zeitung

Heimlich gefilmte Party:Max Mosley und Google legen Rechtsstreit um Sex-Bilder bei

Lesezeit: 1 min

"Beide Seiten sind zufrieden"

Der frühere Präsident des Welt-Automobilverbands FIA, Max Mosleym und der Internetkonzern Google haben ihren langjährigen Rechtsstreit beendet. Es ging dabei um illegale Bilder einer privaten Sex-Party des Briten. Mosleys Anwältin sagte dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel: "Der Streit ist beigelegt, zur Zufriedenheit beider Seiten."

Eine für kommende Woche geplante Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg im Berufungsverfahren von Google könne damit entfallen. Über Details soll dem Spiegel zufolge geschwiegen werden. Mosley sagte dem Magazin: "Die Vereinbarung ist vertraulich, ich bin zufrieden und möchte sie nicht gefährden."

Klagen in Deutschland, Frankreich und Großbritannien

Mosley hatte Google verklagt, weil der Suchmaschinenbetreiber sich weigerte, die intimen Bilder von vornherein herauszufiltern. Er sah dadurch seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Ein britisches Boulevardblatt hatte Mosley 2008 heimlich gefilmt und die Bilder ins Internet gestellt, der 75-Jährige ging dagegen in mehreren Ländern juristisch vor. Überdies verklagte er erfolgreich Hunderte Website-Betreiber, die die Fotos immer wieder hochluden.

Mosley: Löschung von illegalen Fotos automatisieren

Bislang löscht Google illegale Bilder, sobald sie gemeldet werden. Max Mosley hatte verlangt, dass dieser Prozess automatisiert wird. Das Problem sei, dass ein gelöschtes Bild in der Suche einfach durch ein neueres ersetzt werde, schrieb er 2013 in einem Gastbeitrag für CNN. "Wenn wir davon ausgehen, dass Google darauf vorbereitet ist, ein illegal aufgenommenes Bild zu löschen, sobald es als solches identifiziert ist, warum sollen sie diesen Prozess nicht automatisieren?", so Mosley.

Google: "automatisierte Zensur"

Das Landgericht Hamburg hatte im Januar entschieden, dass Google die Bilder von Mosley entfernen muss. Falls sie doch in den Treffern der deutschen Version der Suchmaschine auftauchen, droht ein Ordnungsgeld. Der Internetkonzern sah europäische Rechtsprechung verletzt und hatte Berufung eingelegt. Ein Google-Sprecher sprach damals von einem "beunruhigenden Signal" und erläuterte, das Urteil "könnte dazu führen, dass Internetanbieter zur Überwachung auch kleinster Bestandteile von Inhalten, die sie für Ihre Nutzer übertragen oder speichern, verpflichtet werden." In einem Blogbeitrag nannte das Unternehmen das verlangte Vorgehen eine "automatisierte Zensur".

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.2479652
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ.de/AFP/fran
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.