Süddeutsche Zeitung

Online-Casinospiele:Bundestag beschließt neue Glücksspielsteuer

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Bei virtuellen Automatenspielen und Pokerrunden werden künftig neue Steuern fällig: 5,3 Prozent auf den Einsatz. Glücksspielanbieter hatten die Steuerreform bis zuletzt bekämpft - ohne Erfolg.

Von Jan Diesteldorf, Frankfurt

Für virtuelle Automatenspiele und Pokerrunden im Internet wird künftig eine Steuer von 5,3 Prozent auf den Einsatz fällig. Anbieter von Online-Glücksspielen müssen die Steuer jedes Mal erheben, wenn sich auf dem Smartphone oder Computerbildschirm die Walzen drehen oder sobald sich Spieler an den simulierten Pokertisch setzen. Der Bundestag verabschiedete am Mittwoch mit den Stimmen der Regierungskoalition und der Grünen die Reform des Rennwett- und Lotteriegesetzes, das bereits die Steuern für andere Formen des Glücksspiels regelt.

Vom 1. Juli an sollen Casino- und Automatenspiele im Internet erstmals bundesweit erlaubt werden. Zuvor waren die Bundesländer daran gescheitert, das bisher gültige Online-Verbot für Glücksspiele durchzusetzen. Mit der Neufassung des Glücksspielstaatsvertrags versuchen sie jetzt, den milliardenschweren Schwarzmarkt in den Griff zu bekommen. Die Steuerreform hatten Bund und Länder parallel zu dem neuen Glücksspielgesetz auf den Weg gebracht.

Bis zuletzt hatten vor allem Industrieverbände und einzelne Glücksspielkonzerne die Steuerpläne bekämpft. Bei einer Expertenanhörung im Finanzausschuss des Bundestags Anfang Juni hatten einige Fachleute und Verbandsvertreter die Höhe der Steuer kritisiert. Denn im Gegensatz zu stationären Spielhallen schütten Anbieter von Smartphone-Spielautomaten bis zu 96 Prozent des Einsatzes wieder aus. Liege die Steuer zu hoch, müssten die Auszahlungsquoten sinken, was die Spieler wieder in Schwarzmarktangebote treibe. Die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags würden so konterkariert. Lediglich die FDP-Fraktion schloss sich dem an und stimmte gegen das Gesetz. Die Linke enthielt sich.

Der Deutsche Sportwettenverband und die European Betting and Gaming Association hatten wegen der Reform sogar Beihilfebeschwerde bei der EU-Kommission in Brüssel eingereicht. Sie sehen in der Einsatzbesteuerung von Online-Angeboten eine unzulässige Subvention stationärer Spielhallen, bei denen der Bruttoertrag besteuert wird. Das Bundesfinanzministerium hält diese Argumentation für unsinnig.

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