Süddeutsche Zeitung

Gesundheitsschutz:Supermärkte haften für Salmonellen

Lebensmittelhändler sind dafür verantwortlich, dass frisches Geflügelfleisch keine Salmonellen enthält. Bei Verstößen sind Strafen auch dann zulässig, wenn ihnen das Fleisch bereits abgepackt geliefert wurde, wie der Europäische Gerichtshof entschied. Er billigte damit eine Geldstrafe gegen den Supermarkthändler M-Preis aus Tirol in Österreich.

In ihrem Laden hatte die Lebensmittelaufsicht 2012 Salmonellen in vakuumverpackter Putenbrust gefunden. Das Fleisch war zum Verzehr nicht mehr geeignet. Die Behörden verhängten daher eine Geldbuße. Dagegen klagte die Händlerin. Sie habe das Fleisch bereits abgepackt geliefert bekommen und sei daher für die Salmonellen nicht verantwortlich. Das Landesverwaltungsgericht Tirol legte den Streit dem Europäischen Gerichtshof vor. Der betonte nun, dass nach EU-Recht das Geflügelfleisch die für Salmonellen geltenden Kriterien "auf allen Vertriebsstufen erfüllen muss". Dies schließe den Einzelhandel ein. Andernfalls werde das Ziel eines hohen Gesundheitsschutzes der Bevölkerung unterlaufen.

Als Konsequenz dürften Einzelhändler unabhängig von der Herkunft des Fleisches mit Strafen belegt werden, wenn sie mit Salmonellen belastetes Geflügel verkaufen, entschied der Europäische Gerichtshof. Solche Strafen seien nach EU-Recht zwar nicht direkt vorgesehen. Sie seien aber zulässig, weil sie dazu beitragen könnten, den Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

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