Süddeutsche Zeitung

Sparkasse entschädigt Lehman-Anleger:Doch schlecht beraten

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Der BGH braucht nicht über die Entschädigung zweier Lehman-Opfern entscheiden: Die Bank gesteht ihre Niederlage ein und lässt den Termin vor Gericht platzen. Die Kläger können sich freuen.

Kein Grundsatz-Urteil für Lehman-Geschädigte: Zwei Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zum Umgang mit wertlos gewordenen Zertifikaten der amerikanischen Pleite-Bank Lehman Brothers sind geplatzt. Die beklagte Frankfurter Sparkasse nahm ihre Revision gegen die Klage zweier Kundinnen zurück. Die Verhandlung fällt deshalb aus.

Ob eine deutsche Banken die Zertifikate als vermeintlich sichere Anlage verkauft hat, hätte am Donnerstag eigentlich vom obersten deutschen Berufungsgericht verhandelt werden sollen. Die Käufer hatten hohe Verluste hinnehmen müssen, als die Bank in der Finanzkrise pleiteging. In den beiden vorliegenden Fällen willigte die Frankfurter Sparkasse nun ein, die Anleger für ihre Verluste zu entschädigen - offenbar, weil sie nun doch Fehler ihrer Berater feststellte. "Wir haben uns die beiden individuellen Beratungssituationen noch einmal näher angesehen und sind zu dem Schluss gekommen, dass wir die Verfahren nicht weiter verfolgen möchten", sagte ein Sprecher der Sparkasse.

In den zwei zur Verhandlung anstehenden Parallelverfahren wollten beide Kläger einen Schadenersatz von der Frankfurter Sparkasse, weil diese sie beim Kauf der Zertifikate falsch beraten habe. Im einen Fall hatte die Kundin der Sparkasse den Auftrag erteilt, 25 der empfohlenen Zertifikate zum Nennwert von jeweils 1.000 Euro für sie zu erwerben. Die Anlegerin verlangte nun die Rückzahlung von 25.000 Euro nebst Zinsen. Im zweiten Fall ging es um sieben Lehman-Zertifikate à 1.000 Euro.

Die Klagen waren jeweils vor dem Landgericht Frankfurt am Main und dem Oberlandesgericht Frankfurt erfolgreich. Durch die Rücknahme der Revision bekommen die Kläger nun ihr Geld zurück.

Die Frankfurter Sparkasse ist mit weiteren etwa 125 Klagen von ehemaligen Lehman-Anlegern konfrontiert. Mit den meisten Anlegern - etwa 95 Prozent - hat sich das Institut aber geeinigt und sie entschädigt. Etwa 250 Kunden hätten das freiwillige Rückzahlungsangebot der Sparkasse jedoch nicht angenommen, sagte der Sprecher.

Dem BGH liegen nach eigenen Angaben mindestens 20 weitere Klagen von Anlegern wegen des Verkaufs von Lehman-Zertfikaten vor. Der nächste dieser Fälle steht im September zur Verhandlung an. Jeder Fall sei jedoch anders gelagert und werfe daher andere Rechtsprobleme auf, hieß es beim BGH.

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