Süddeutsche Zeitung

Föderalismus:Wer zahlt, kontrolliert

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Eigentlich hat der Staat genügend Einnahmen, um moderne Schulen zu finanzieren. Im Wege steht eine andere Hürde.

Von Cerstin Gammelin

Man mag diese Behauptung fast nicht mehr hören: Habe kein Geld, kann nichts tun. Und die: Biete Geld, will dafür steuern. Das sind die beiden Pole, zwischen denen in Deutschland ein erbitterter Streit tobt. Auf der einen Seite stehen die Länder und die Kommunen, auf der anderen der Bund. Und die Frage ist: Wer darf was unter welchen Bedingungen finanzieren?

Die einen, Länder und Kommunen, sind zuständig für Bildungsaufgaben. Aber sie schaffen es nicht, modernen Unterricht flächendeckend anbieten zu können. Der andere, der Bund, hätte das Geld, um zu helfen, und er ist auch willig, es zu geben. Aber er will sicher sein, dass es auch für Schulen eingesetzt wird.

Man könnte den Streit als föderalen Schlagabtausch abtun, als Muskelspiel zwischen den Ministerpräsidenten und der Bundesregierung. Wären da nicht 83 Millionen Bundesbürger, deren Interessen zwischen den Streitenden zu zerbröseln drohen. Und es ist für Außenstehende langsam einfach nicht mehr zu verstehen, wofür es den Föderalismus etwa in der Bildung braucht, wenn er offensichtlich verhindert, dass es bundesweit moderne Schulbildung für alle Kinder gibt. Auch die pragmatische Ansage von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat bislang nichts in Bewegung bringen können: "Den Bürgern ist das egal, sie wollen, dass die Dinge klappen."

In diesem Jahr wird Deutschland etwa 807 Milliarden Euro Steuern und Abgaben einnehmen, das schätzt das Bundesfinanzministerium. Dieses Geld kann der Staat nutzen, um seine öffentlichen Aufgaben zu finanzieren, von der Sicherheit über die Infrastruktur bis hin zu sozialen Aufgaben. Dass es bei der Bildung trotzdem nicht voran geht, liegt daran, dass Deutschland ein kompliziertes föderales System hat, das Bund, Länder und Kommunen mit unterschiedlichen Aufgaben und Kompetenzen ausgestattet hat.

Entsprechend feingliedrig und kompliziert sind auch die Finanzströme in der Bundesrepublik. Im Prinzip haben der Bund, die Länder und die Kommunen jeweils eigene Einkommensquellen; die ergiebigsten jedoch teilen sie sich auf. Wer welchen Anteil am Steueraufkommen bekommt, ist gesetzlich geregelt. Besonders wichtig ist dabei der Finanzausgleich zwischen dem Bund und den Ländern beziehungsweise zwischen den reichen und ärmeren Ländern untereinander. Er ist bisher über die Verteilung von Anteilen am Mehrwertsteueraufkommen und über direkte Zahlungen zwischen den Ländern sowie zwischen dem Bund und den Ländern geregelt.

Der Länderfinanzausgleich wurde 2017 für die Zeit von 2020 an reformiert, das Vorhaben gehörte zu den wichtigsten der Wahlperiode. Schon damals hatten Bund und Länder im Clinch gelegen; ausgelöst dadurch, dass wirtschaftsstarke Länder wie Bayern sich weigerten, weiterhin einen großen Teil des Finanzausgleichs zwischen den Ländern zu übernehmen. Das ist das Prinzip: Reichere Länder geben Umsatzsteueranteile und Haushaltsmittel an ärmere Länder ab - dadurch sollen die Lebensverhältnisse angeglichen werden. Ein Bürger in Vorpommern soll ähnlich leben können wie jemand in Stuttgart. Der Streit endete damit, dass der Bund vor den Ministerpräsidenten der 16 Länder einknickte und sich bereit erklärte, die Rolle der reicheren Bundesländer zu übernehmen. Von 2020 an helfen sich die Länder untereinander weniger, dafür zahlt der Bund zehn Milliarden Euro mehr an die Länder.

Ähnlich wie jetzt beim Streit um den Digitalpakt, den sozialen Wohnungsbau und den öffentlichen Nahverkehr drang der Bund damals als Gegenleistung auf mehr Kontrollrechte. Biete Geld, will dafür steuern - damals setzte er das durch; das Grundgesetz wurde geändert. Der Bund darf Einsicht in die Akten der Landesbehörden nehmen.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hält das direkte Kontrollrecht allerdings für einen föderalen Sündenfall, ein Einfallstor in die Hölle des Zentralismus, in der die Länder nichts mehr zu sagen haben, sondern nur noch bürokratische Aufgaben zu erfüllen haben. Gemeinsam mit anderen Länderchefs arbeitet der Schwabe in diesen Tagen daran, den Passus bei den neuen geplanten Änderungen des Grundgesetzes wieder zu streichen. Damit der Bund den Digitalpakt, den sozialen Wohnungsbau und den Nahverkehr fördern kann, ist ein Bündel an Grundgesetzänderungen nötig. Dem wollen die Länderchefs nur zustimmen, wenn im Gegenzug der Kontrollpassus entfällt. Damit aber würde der Bund sich selbst entmachten. Der Bundestag hätte weniger mitzureden. Und das, obwohl das Haushaltsrecht als Königsrecht das Parlaments gilt.

Die Liste der Projekte, bei denen Länder Gelder des Bundes anders als vereinbart verbuchten, ist stattlich. So leiteten einige nicht wie versprochen die überwiesene Integrationspauschale an die Kommunen weiter. Einige Länder lehnen es ab, darüber zu berichten, wie sie die vom Bund überwiesenen Flüchtlingskosten ausgeben. Fast alle Länder verbuchen die zur Finanzierung der Betriebskosten beim Ausbau der Kitas überwiesenen Gelder anderweitig. Bekannt ist, dass die Bafög-Mittel des Bundes zweckentfremdet wurden. Vieles spricht dafür, dass der Bund auf den Kontrollen bestehen sollte. Am Mittwoch soll im Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern entschieden werden.

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SZ vom 15.02.2019
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