Süddeutsche Zeitung

Flugreisen:Erst mal selbst versuchen

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Mehrere Portale versprechen, Passagieren bei Flugausfällen oder Verspätungen zu ihrem Recht zu verhelfen. Was Kunden selbst tun können.

Von Andreas Jalsovec, München

Sie dürften zu den wenigen Gewinnern der Corona-Krise gehören: Sogenannte Fluggasthelfer-Portale versprechen, die Rechte der Passagiere bei Flugausfällen oder Verspätungen durchzusetzen. Derzeit ist das ein gutes Geschäft, denn weltweit werden reihenweise Flüge storniert. Längst nicht immer aber können die selbst ernannten Helfer auch helfen. Das zeigt eine Untersuchung der Stiftung Warentest bei sechs Portalen.

Demnach erhielten von insgesamt 39 Testpersonen, die sich wegen Flugausfällen und Verspätungen an die Portale wandten nur 17 Kunden von den Fluglinien eine Entschädigung. "Der Weg über die Fluggasthelfer ist kein Selbstläufer", sagt Michael Sittig, Experte für Reiserecht bei der Stiftung Warentest. Oft wehrten sich die Airlines erfolgreich gegen die Entschädigung. Sie konnten dann etwa nachweisen, dass der Grund für den Ausfall oder die Verspätung eines Fluges nicht bei ihnen lag.

Wenn es Geld für die Kunden gab, dann häufig nur mit deutlichen Abzügen. Denn die Portale verlangen laut Stiftung Warentest zwischen einem Viertel und der Hälfte der Entschädigung als Provision. "Mit 30 Prozent an Kosten muss man meistens rechnen", sagt Sittig. Die Warentester raten Kunden daher, ihre Ansprüche zunächst selbst bei der Fluggesellschaft geltend zu machen. Dies sei über die "Flugärger-App" der Verbraucherzentralen möglich. Habe das keinen Erfolg, könne man sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (Söp) wenden. Die Aussichten dort seien gut, meint Experte Sittig: "In rund 90 Prozent der Schlichtungen kommt es zu einer Einigung zwischen Fluggast und Airline." Darüber hinaus erkenne die Airline in mehr als einem Drittel aller Verfahren den Anspruch des Fluggasts kurz nach Anrufung des Schlichters sogar vollständig an.

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Quelle:
SZ vom 17.03.2020
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