Süddeutsche Zeitung

EU-Gesetz:Gerätereparaturen sollen günstiger werden

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Die Europäische Union bringt das "Recht auf Reparatur" für Verbraucher auf den Weg. Künftig soll dadurch weniger Müll entstehen.

Handys, Staubsauger, Kaffee-, Wasch- und Spülmaschinen: Diese und viele andere Geräte sollen in der EU künftig repariert werden müssen, wenn es technisch möglich ist und der Kunde es verlangt. Ein seit Langem gefordertes "Recht auf Reparatur" hat die entscheidende Hürde genommen, denn in der Nacht zu Freitag haben Unterhändlerinnen und Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einen Durchbruch verkündet und sich auf neue EU-Vorgaben geeinigt.

"Wir können es uns nicht mehr leisten, in einer Wegwerfgesellschaft zu leben", sagt der Chefverhandler des Parlaments, der deutsche SPD-Abgeordnete René Repasi. Das Problem ist in der Tat massiv. 35 Millionen Tonnen Müll produzieren die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher im Jahr, weil Produkte nicht repariert, sondern durch Neuware ersetzt werden.

Die EU-Kommission schätzt, dass durch die geplanten Vorgaben im Verlauf von 15 Jahren immerhin drei Millionen Tonnen Abfall eingespart werden könnten. Außerdem würden 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen vermieden sowie 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen weniger verbraucht. Die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses des EU-Parlaments, Anna Cavazzini, sieht das Verhandlungsergebnis als Durchbruch für den Verbraucherschutz, aber auch für die Umwelt.

Grundlage der Einigung ist ein Vorschlag, den die EU-Kommission vor knapp einem Jahr vorgelegt hatte. Mit den neuen Regeln soll es nicht nur einfacher, sondern auch deutlich günstiger werden, kaputte Sachen reparieren zu lassen. Denn die Vereinbarung verpflichtet Hersteller, Informationen über Ersatzteile auf ihrer Website bereitzustellen. So soll der Wettbewerb unter Reparaturanbietern verbessert werden. Auch kleinen Werkstätten müssen diese Informationen zu einem angemessenen Preis zur Verfügung gestellt werden. Zudem sollen Praktiken verboten werden, die unabhängige Betriebe daran hindern, gebrauchte oder 3D-gedruckte Ersatzteile zu verwenden. Ein weiteres Plus: Künftig müssen Hersteller Kundinnen und Kunden künftig online über die voraussichtlichen Kosten einer Reparatur informieren.

Auch die Abfallwirtschaft begrüßt das Verhandlungsergebnis. Besonders erfreulich sei, dass jeder EU-Staat mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen einführen müsse, teilte der Verband kommunaler Unternehmen mit. Dies könnten zum Beispiel Reparaturgutscheine sein.

Bis Verbraucherinnen und Verbraucher auch wirklich von den neuen Regeln profitieren, dauert es aber noch etwas. Sobald das Europäische Parlament und die EU-Staaten final zugestimmt haben, können die Vorgaben in Kraft treten und müssen nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt sein.

Regeln sollen auch der Umwelt helfen

Erfasst von der neuen Richtlinie ist vor allem sogenannte weiße Ware. Darunter fallen vor allem Haushaltsgeräte - und typische Alltagsprodukte wie Smartphones. Welche Produkte genau davon abgedeckt sind, wird recht bald klar sein. Ein genauer Rechtstext wird in der Regel einige Wochen nach Einigung der Unterhändler veröffentlicht. Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss noch zustimmen. In den meisten Fällen ist das Formsache.

Damit sich Verbraucherinnen und Verbraucher darauf verlassen können, dass sich eine Reparatur lohnt, soll noch eine weitere Neuerung eingeführt werden: Wer ein Elektrogerät reparieren lässt, soll auf diese Reparatur eine Gewährleistung von einem Jahr erhalten. "Es ist nur fair, dass länger haltbare Produkte längere Garantiezeiträume bedeuten", sagte Ursula Pachl, stellvertretende Generaldirektorin der europäischen Verbraucherschutzorganisation Beuc. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks kritisierte, dass die längere Gewährleistungsfrist nach einer Reparatur mit Rechtsunsicherheit verbunden sei. Reparaturbetriebe könnten Rückgriffsansprüche gegen die Hersteller häufig nur schwer durchsetzen. Grundsätzlich begrüßte der Verband das Recht auf Reparatur aber.

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