Süddeutsche Zeitung

Entschädigung bei Flugverspätung:Das können Fluggastrecht-Portale

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Wenn der Flieger am Boden bleibt, versprechen Start-ups, eine Entschädigung rauszuholen. Die Online-Rechtsdienstleister können auch Mietern helfen.

Von Hermann-Josef Tenhagen und Britta Beate Schön, Finanztip

Recht haben heißt noch lange nicht, auch Recht zu bekommen. Viele Verbraucher schrecken davor zurück, einen Anwalt einzuschalten und dafür Geld auszugeben. Doch etablieren sich gerade Start-ups, die günstige Rechtsdienstleistungen anbieten. Ob verspäteter Flug, zu hohe Miete oder die knifflige Regelung für den Fall schwerer Krankheit: Es entstehen neue Firmen, die günstig helfen wollen.

Geld zurück dank Fluggasthelfern: Wer sich mit Fluglinien herumärgern muss, kann das auch delegieren. Falls der Flug gar nicht oder erheblich verspätet gestartet oder gelandet ist, können Fluggäste unter Umständen drei Jahre lang eine Entschädigung verlangen. Die neuen Fluggasthelfer treiben diese ein. Beispiele sind EU Claim und Fairplane oder flug-verspaetet.de, refund.me und Flightright.

Die Dienstleister tragen das Kostenrisiko und übernehmen den ganzen Papierkram. Dafür kassieren sie 25 bis 30 Prozent des erstrittenen Gelds. So finanzieren sich die Portale. In der Regel müssen Kunden bis zu sechs Monate auf die Entschädigung warten. Kommt es zu einem Prozess, kann es erheblich länger dauern. Einige Helfer zahlen das Geld sogar sofort aus, verlangen dafür aber ein etwas höheres Honorar.

Neue Urteile helfen Verbrauchern: Das Besondere an manchen der Rechtsdienstleister: Einige treiben Urteile voran. Das schafft Rechtssicherheit, und davon profitieren dann alle Verbraucher. Fairplane hat schon viele Urteile erstritten, zog auch schon bis zum Europäischen Gerichtshof.

Aktuell führen EU Flight und Fairplane insgesamt knapp 100 Klagen gegen Tuifly. Die Airline hatte im Herbst 2016 massenhaft Flüge annulliert, weil sich das Bord-Personal reihenweise krankmeldete. Tuifly argumentiert, es habe sich dabei in Wahrheit um einen wilden Streik gehandelt. Bei Streik muss eine Fluglinie nicht entschädigen. EU Flight und Fairplane klären das nun vor Gericht.

Die Mietpreisbremse durchsetzen: In mehr als 300 Städten in Deutschland müssen sich Vermieter an die Mietpreisbremse halten. Das bedeutet, dass der Mietpreis bei einer Neuvermietung nur zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen darf. Allerdings ist eine höhere Miete zum Beispiel erlaubt, sofern der Vormieter sie bereits bezahlt hat. Für den neuen Mieter ist das schwer einzuschätzen. Abhilfe verspricht der Anbieter wenigermiete.de. Das Unternehmen bietet an, für Fälle in Berlin, Hamburg, München, Düsseldorf und Köln die Rechte des Mieters beim Vermieter durchzusetzen. Als Honorar nimmt der Anbieter einmalig ein Drittel der Jahresersparnis. Zwar gibt es noch nicht viele Erfahrungen mit dem Dienstleister, aber die Kostenstruktur ist transparent und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen schätzen Beobachter als verbraucherfreundlich ein.

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