Süddeutsche Zeitung

Mobilität:Wer zahlt was bei E-Scooter Unfällen?

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Von Anne-Christin Gröger, Köln

In Berlin fährt ein 29-Jähriger auf einem E-Scooter erst auf dem Gehweg, überquert dann eine rote Ampel und stößt zuletzt mit einem Kleintransporter zusammen. Schwer verletzt wird er ins Krankenhaus gebracht. In Bochum holt die Polizei in der Nacht eine Gruppe von acht jungen Männern von den Rollern, die offensichtlich zu tief ins Glas geschaut haben.

Seitdem die Elektroroller auf deutschen Straßen zugelassen sind, häufen sich die Unfälle und Verkehrsverstöße mit den elektrisch betriebenen Fahrzeugen. Oft sind die Fahrer betrunken, fahren mit mehreren Personen auf den Rollern, bewegen sich auf dem Gehweg oder gegen die Fahrtrichtung. Die Polizei München hat seit Zulassungsbeginn im Juni bereits 46 Unfälle gezählt, bei denen E-Scooter involviert waren. Dabei wurden 29 Menschen verletzt. "Außerdem hatten wir 950 Trunkenheitsfahrten und 56 Fahrten unter Drogeneinfluss", sagt ein Sprecher. "Die meisten Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung betreffen Leih-Scooter."

Wer als Unbeteiligter in einen Unfall mit einem E-Roller verwickelt und dabei verletzt wird, hat Anspruch auf Schadenersatz. Laut Gesetz müssen alle Halter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, auch die Verleihfirmen. Für den Verleiher Tier übernimmt das europaweit die Axa, bei Circ ist es die Signal Iduna, und Lime und Bird sind über die HUK-Coburg versichert. Die Anbieter springen ein, wenn der Fahrer des Scooters einem Dritten einen Schaden zufügt, ihn beispielsweise verletzt oder sein Auto beschädigt.

Das Unfallrisiko des Fahrers ist dadurch nicht gedeckt. "Wird der Fahrer selbst verletzt, kommt die Krankenversicherung für die akuten Behandlungskosten auf", sagt ein Sprecher der HUK-Coburg. "Bleibt er dauerhaft körperlich eingeschränkt, übernimmt die Kosten möglicherweise die private Unfallversicherung, falls er eine hat."

Bei Beschädigung des Scooters zahlt die Privathaftpflicht nicht

Wer als Scooter-Fahrer einen Unfall verursacht und dabei eine andere Person verletzt oder etwas beschädigt, muss die Polizei rufen. Außerdem muss er zügig den Verleiher informieren, am besten telefonisch. Tut der Fahrer des Scooters das nicht, können Unfallopfer auch selbst herausfinden, wo der Fahrer versichert ist. Unfallbeteiligte können ihre Anfrage an den Zentralruf der Autoversicherer richten. Er ist telefonisch unter 0800-2502600 und online unter www.zentralruf.de erreichbar. Für die Anfrage muss der Geschädigte das Kennzeichen des Rollers kennen.

Für Schäden am Roller selbst steht der verursachende Fahrer gerade. Alle Anbieter haben entsprechende Passagen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. "Wird einer unserer Scooter während der Nutzungszeit des Kunden selbst verschuldet beschädigt, hat der Kunde die Kosten zur Behebung des Schadens am Scooter zu ersetzen, einschließlich der etwaigen Kosten einer gegebenenfalls erforderlichen Neuanschaffung", teilt Tier mit. "Im Fall eines Diebstahls haftet ein Nutzer nur, wenn die Rückgabe des Scooters nachweislich schuldhaft nicht ordnungs- und vertragsgemäß durchgeführt wurde." Das kann richtig teuer werden. Bis zu 1340 Euro verlangt Lime für Reparatur oder Ersatz, wenn der Nutzer einen Roller beschädigt.

In solchen Fällen zahlt die private Haftpflichtversicherung des Nutzers übrigens nicht. "Die Privathaftpflicht greift nicht bei geliehenen motorisierten und elektrisch betriebenen Fahrzeugen", sagt der HUK-Coburg-Sprecher. Den Schaden muss der Nutzer komplett aus eigener Tasche bezahlen.

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Quelle:
SZ vom 24.09.2019
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