Drohnen:Lizenz zum Fliegen
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Wer die Fluggeräte für sich als Hobby entdeckt hat, muss wissen: Er braucht dafür eine Haftpflichtversicherung. Das ist seit schon seit dem Jahr 2005 Gesetz.
Von Anne-Christin Gröger, Köln
Zu Weihnachten werden sie wieder unter den Christbäumen liegen - oder über ihnen schweben. Hobbydrohnen oder Multikopter, wie die Luftfahrzeuge oft genannt werden, sind derzeit der Schlager in den Elektromärkten. Das ist kein Wunder, die Geräte sind günstig: Ein einfacher Multikopter ist schon für rund 100 Euro zu haben. Und es macht Spaß, das Gerät fliegen zu lassen. Die eingebaute GPS-Software und andere ausgefeilte Techniken machen es viel einfacher, die Drohne in der Luft zu halten und zu steuern.
Vor dem Start müssen sich Hobbypiloten jedoch mit Papierkram beschäftigen. Denn in Deutschland besteht für Drohnen und Kopter aller Art seit 2005 eine Versicherungspflicht. "Sobald Besitzer mit der Drohne draußen fliegen wollen, sind sie per Gesetz zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet, unabhängig davon, wie groß oder wie schwer die Geräte sind", sagt Versicherungsmakler Alexander Matijevic aus Hannover, der sich auf die Vermittlung von Drohnen-Versicherungen spezialisiert hat.
Drohnen-Neubesitzer müssen sich also rechtzeitig um eine entsprechende Deckung kümmern. Sie soll einspringen, wenn der Kopter abstürzt und einen anderen Menschen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt. Denn: "In den meisten privaten Haftpflichtpolicen ist das Risiko eines Drohnenabsturzes nicht mitversichert", sagt eine Sprecherin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Sie rät, immer beim Versicherer nachzufragen. Bei der Allianz etwa sind Drohnen in dem etwas teureren Premium-Haftpflichtschutz SicherheitBest bis zu einer Höhe von sechs Millionen Euro eingeschlossen. Konkurrent Ergo sichert Schäden durch bis zu fünf Kilogramm schwere Drohnen in seiner Basis-Haftpflichtpolice bis zu fünf Millionen Euro ab.
Kommt der private Haftpflichtversicherer nicht für Schäden durch Drohnen auf, muss der Nutzer eine separate Police abschließen. Große Anbieter sind die Axa, die Gothaer, HDI und R+V. Eine Police kostet ab 77 Euro jährlich, sagt Makler Matijevic. Die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme für Personen- und Sachschäden liegt bei knapp einer Million. "Wir raten aber zu einer Deckungssumme von drei Millionen Euro. Kommen Personen ernsthaft zu Schaden, können die Kosten eine Million schnell überschreiten", sagt er.
Eine Alternative kann es sein, einem Modellfliegerverein beizutreten. Mitglieder sind hier häufig über einen Rahmenvertrag haftpflichtversichert. Der Deutsche Modellfliegerverband (DMFV), bei dem deutschlandweit 1300 Modellflugvereine Mitglied sind, bietet eine Haftpflichtversicherung über eine Vereinbarung mit der HDI Gerling Industrie Versicherung an. Die Deckungssumme liegt hier bei 1,5 Millionen Euro. Auch Einzelpersonen können im Verband Mitglied werden, ohne einem Verein beizutreten. Der Versicherungsbeitrag ist im Mitgliedsbeitrag von jährlich 42 Euro für Erwachsene inbegriffen, sagt ein Sprecher des Verbandes. "Der Schutz gilt allerdings nur für Flüge auf Modellfluggeländen und für Multikopter bis 25 Kilogramm." Außerhalb dieser Gelände sind nur Fluggeräte bis 1000 Gramm versichert. "Tritt ein Schaden auf, meldet der Nutzer ihn direkt an den Verband, der klärt alles weitere", sagt der Sprecher.
Typische Schäden sind Lackschäden, wenn eine Drohne abstürzt und ein Fahrzeug beschädigt. Hobbypiloten sollten sich auf jeden Fall zu ihrem Missgeschick bekennen und versuchen, den Fahrzeughalter ausfindig zu machen. Tun sie das nicht, ähnelt das Szenario einem Unfall mit Fahrerflucht, warnt Ergo. Auch aus diesem Grund will die Bundesregierung Multikopter ab 500 Gramm künftig registrieren lassen, sagt eine Ergo-Sprecherin. Auch Kollisionen von mehreren Drohnen in der Luft kommen häufiger vor. "Personenschäden hatten wir glücklicherweise noch sehr wenige, und wenn, dann waren es Schnittwunden", heißt es beim DMFV.
Die Versicherer zahlen nur, wenn die Besitzer alle Regelungen eingehalten haben. "Ab einem Gewicht von über fünf Kilogramm brauchen auch Hobbyflieger eine Aufstiegserlaubnis", sagt Matijevic. Diese Genehmigung erteilen die in den jeweiligen Bundesländern zuständigen Landesluftfahrtbehörden, und zwar nur gegen Vorlage einer Haftpflichtversicherung. Diese Behörden schreiben auch vor, unter welchen Bedingungen private Nutzer die Drohne steigen lassen dürfen. Gängige Regeln: Multikopter dürfen nur in Sichtweite gesteuert werden, das heißt in der Regel 100 Meter hoch und je nach Bundesland 200 bis 300 Meter weit. Zu Flugplätzen müssen die Piloten einen Mindestabstand von 1,5 Kilometern einhalten. Außerdem darf die Drohne nicht über Menschen und Menschenansammlungen kreisen.
Wer ein Modell mit eingebauter Kamera besitzt, darf nicht einfach drauf los fotografieren. Das Persönlichkeitsrecht von Menschen muss gewahrt bleiben. Besonders spektakuläre Bilder dürfen in manchen Bundesländern auch nicht einfach ins Internet gestellt werden. "Hier verläuft oft die Grenze zwischen privater und gewerblicher Nutzung", sagt Makler Matijevic. "Für gewerbliche Drohnen gelten andere Vorschriften, sowohl bei der Erlaubnis, als auch bei der Versicherung." Er rät, sich vorab bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde zu erkundigen, ob die Nutzung als privat eingestuft wird oder eine Aufstiegserlaubnis nötig ist.