Süddeutsche Zeitung

Berateraffäre bei der Bahn:375 000 Euro Honorar und keine Gegenleistung?

Lesezeit: 2 min

Von Markus Balser, Berlin

In der Berateraffäre bei der Deutschen Bahn werfen die internen Ermittler aktiven und ehemaligen Managern in mehreren Fällen Verstöße gegen Aktienrecht vor. Sie beanstanden nach ihren wochenlangen Untersuchungen insgesamt 13 Verträge mit Ex-Vorständen und -Geschäftsführern.

Das geht nach Informationen der Süddeutschen Zeitung aus dem Abschlussbericht einer Kanzlei im Auftrag des Prüfungsausschusses für den Bahn-Aufsichtsrat hervor. In den Fällen sollen Ex-Vorstände nach Angaben aus Aufsichtsratskreisen vom Bahn-Management nach dem Ausscheiden teils hoch dotierte Beraterverträge bekommen haben - ohne die nötige Zustimmung des Aufsichtsrats des Konzerns oder seiner Töchter einzuholen. Die schreibt das Aktienrecht jedoch vor, um Selbstbedienung in Deutschlands Chefetagen sowie verdeckte Abfindungen zu verhindern.

Als brisant gelten vor allem Verträge für den ehemaligen Personenverkehrsvorstand

Damit geht es um mehr kritische Verträge als bislang bekannt. In elf Fällen richten sich die Vorwürfe gegen Manager von Konzerntöchtern. In zwei weiteren erreicht die Affäre aber auch die Konzernspitze, in einem sogar einen aktuellen Bahn-Vorstand: Berthold Huber. Als brisant gelten deshalb vor allem Verträge für den ehemaligen Personenverkehrsvorstand der Bahn, Ulrich Homburg, von dem sich die Bahn 2015 getrennt hatte. Homburg hatte eine Abfindung bekommen. Dennoch hatten Bahn-Manager mit ihm dem Bericht zufolge auch noch Beraterverträge über etwa eine Million Euro abgeschlossen - ohne Zustimmung und Wissen des Aufsichtsrats.

Aufsichtsräte hatten die Abfindung für den Ex-Manager begrenzen wollen und sind sauer über das Ausmaß der Beraterverträge. "Die Größenordnung ist nicht nachvollziehbar", heißt es aus dem Aufsichtsrat. Der Verdacht einer verdeckten Abfindung dränge sich auf.

Für die Beteiligten hat dies teilweise bereits finanzielle Folgen. Die Bahn stoppte nach Angaben aus Aufsichtsratskreisen die Auszahlung einer noch offenen Tranche von 162 000 Euro (netto). Sie soll nicht an den Ex-Vorstand Homburg überwiesen werden.

Doch auch im aktuellen Vorstand drohen disziplinarische Konsequenzen. Denn einen der Verträge soll der amtierende Personenverkehrsvorstand Berthold Huber unterzeichnet haben. Huber komme aber wohl mit einem blauen Auge - einem "Rüffel" - davon, heißt es in Aufsichtsratskreisen. Denn den Prüfern zufolge ist der Verdacht ausgeräumt, dass es für die Gelder keine Gegenleistung gab.

Homburg habe den Untersuchungen zufolge für die Beträge auch in angemessener Form gearbeitet, heißt es aus dem Aufsichtsrat weiter. Ihm macht der Bericht keine Vorwürfe. Dem Unternehmen sei auch kein finanzieller Schaden entstanden. Huber bleibe nach bisheriger Einschätzung des Aufsichtsrats deshalb auch im Amt. Ex-Vorstand Homburg wollte sich zu den Angaben nicht äußern. Er kenne weder den abschließenden Bericht noch die daraus resultierenden Schlussfolgerungen.

Kritischer Fall bei Logistik-Tochter

Einen weiteren Fall halten Ermittler und Aufsichtsräte dagegen für kritisch. Ein Ex-Vorstand einer Logistik-Tochter soll schon 2011 einen Beratervertrag über 375 000 Euro brutto bekommen haben. Das Thema: Die Internationalisierung seines Fachbereichs. Die Prüfer allerdings fanden trotz intensiver Nachforschungen keinerlei Belege dafür, dass der Ex-Vorstand dafür auch wirklich eine Gegenleistung erbracht hat. Es gehe nach bisherigen Erkenntnissen wohl um eine verdeckte Abfindung, heißt es in Aufsichtsratskreisen. Die Bahn werde sich den Betrag von den Beteiligten wohl zurückholen. Erster Adressat: der Empfänger. Wenn dort nichts zu holen sei, komme auch der Unterzeichner in Frage. Damit könnte ein langjähriger weiterer Konzernvorstand ein ernstes Problem bekommen. Er soll den Kontrakt nach Angaben aus Aufsichtsratskreisen mit dem Empfänger abgeschlossen haben.

Die Bahn äußerte sich zu den Angaben unter Verweis auf die anstehende Sitzung des Aufsichtsrats nicht. Der Bahn-Aufsichtsrat will am kommenden Mittwoch über die Ergebnisse der Prüfer beraten. Den Aufsichtsräten liegt ein 20-seitiger Bericht des Mannheimer Professors und Compliance-Experten Ulrich Tödtmann von der Kanzlei Rittershaus vor, der die wochenlangen Untersuchungen der forensischen Prüfer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY juristisch einordnet.

Strafrechtlich relevantes Verhalten sehen die Prüfer in der Affäre darin nicht. Der Prüfungs- und Compliance-Ausschuss gibt jedoch eine dringende Empfehlung ab, die dubiose Praxis, Beraterverträge an ausscheidende Manager zu vergeben, ein für alle Mal abzustellen. Der Aufsichtsrat solle als Konsequenz aus der Affäre "den Abschluss von Beraterverträgen" mit ehemaligen Vorständen oder Geschäftsführern unterbinden.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4596032
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ.de
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.