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Börsengang in den USA:Telekom gewinnt Millionenklage gegen KfW

Erfolg vor dem Bundesgerichtshof: Die Telekom zahlte Millionen an US-Anleger, die sich beim Börsengang getäuscht fühlten. Dieses Geld muss nun die staatliche KfW zurückerstatten - als Eigentümer hatte sie damals mit dem Bund die Aktienemission angestoßen. Und vielleicht muss bald auch der Bund dafür bezahlen.

Der Börsengang der Telekom in den USA stand unter keinem guten Stern: Kurze Zeit, nachdem die Aktien 2000 ausgegeben wurden, ging der Kurs runter. In der Folge kam es zu einer Sammelklage amerikanischer Aktionäre gegen den Konzern - und musste er 120 Millionen Dollar zahlen.

Dieses Geld bekommt die Telekom nun zurück - von der staatlichen Förderbank KfW. Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gefällt, das der Deutschen Telekom rund 100 Millionen Euro zuspricht. Der Bonner Konzern habe Anspruch darauf, dass ihm alle Kosten für den 2005 in den USA geschlossenen Vergleich ersetzt werden.

Rund 95 Millionen Euro wurden der Telekom sofort zugesprochen, womit das Unternehmen die damals für einen Vergleich gezahlte Summe wieder hereinkriegt. Mit wie viel der seinerzeit angefallen Rechtsanwaltkosten die Telekom noch rechnen darf, ist noch nicht klar. Der Konzern verlangt hier weitere 17 Millionen Euro. Über die genaue Höhe muss das Oberlandesgericht Köln entscheiden. Es wird außerdem entscheiden, ob auch die Bundesrepublik Deutschland der Telekom Schadensersatz zahlen muss.

US-Kläger warfen der Telekom damals unter anderem vor, bei ihrem dritten Börsengang 2000 nicht ausreichend über die Übernahmeverhandlungen mit dem US-Mobilfunkkonzern VoiceStream informiert zu haben. Die Telekom argumentiert, sie habe die Aktien seinerzeit im Auftrag der Mehrheitseigner Bund und KfW platziert. In deren Kassen seien auch die Erlöse von 13 Milliarden Euro geflossen. Damals hatten Bund und KfW fast zwei Drittel an der Telekom gehalten, inzwischen ist es nur noch die Hälfte.

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