Süddeutsche Zeitung

Betriebsschließungspolicen:Unternehmen wollen Versicherer verklagen

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Gastronomen, Hoteliers und Gesundheitsbetriebe sind unzufrieden.

Von Herbert Fromme, Köln

Die Kur und Bäder GmbH im südbadischen Bad Krozingen ist innovativ. Japanisches Bad, türkisches Bad, marokkanisches Bad und indisches Bad ergänzen die klassische Therme und das Dampfbad. Der Kurort ist beliebt. "Wir hoffen sehr, dass wir Anfang Juni wieder öffnen können", sagt Geschäftsführer Rolf Rubsamen. Aktuell sind die meisten der 120 Mitarbeiter in Kurzarbeit, die Einrichtungen geschlossen. "Wir verlieren rund eine Million Umsatz pro Monat", erläutert er. Kurzarbeitergeld und Einsparungen sorgen für eine Entlastung von rund 350 000 Euro, bleibt ein Minus von 650 000 Euro.

"Genau für diesen Fall hatten wir eine Versicherung abgeschlossen", erklärt Rubsamen. Die Betriebsschließungsversicherung bei der Axa kostet stolze 2440 Euro im Jahr. Damit ist eine Entschädigung von 16 635,50 Euro pro Tag abgesichert - für 60 Tage. "Es geht also um 998 000 Euro." Die Versicherungsbedingungen der Axa scheinen eindeutig: "Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn die zuständige Behörde aufgrund des Gesetzes zur Verhütung von Infektionskrankheiten beim Menschen beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger den versicherten Betrieb oder eine versicherte Betriebsstätte zur Verhinderung der Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern beim Menschen schließt."

Genau das ist geschehen: Auf Grund des Infektionsschutzgesetzes haben die Behörden den Betrieb geschlossen. Doch die Axa will nicht zahlen. "Der gemeldete Schaden ist nicht versichert", heißt es knapp. Die Schließung erfolgte nicht, weil vom Betrieb eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit anderer ausgehe. Aber nur dieses Risiko sei versichert. Außerdem sei das Coronavirus in der Liste der versicherten Krankheitserreger nicht enthalten.

Diese Begründung ist nach Ansicht von Fachjuristen problematisch: Der Versicherer hat Epidemien und Pandemien in seinen Bedingungen nicht ausgeschlossen. Und seit Anfang des Jahres wird das Coronavirus auch im Infektionsschutzgesetz aufgeführt, auf das die Axa in ihrer Begründung verweist.

Rubsamen prüft, ob er die Axa verklagt, wenn die Verhandlungen erfolglos bleiben. Mit ebenfalls betroffenen Kurbetrieben hat er bereits Kontakt aufgenommen. Die Kur-Manager sind nicht allein: Bei Gastronomen, Hoteliers und anderen Gesundheitsbetrieben wächst die Verärgerung über die Versicherer. Ihnen steht eine Klagewelle ins Haus. Denn die meisten Gesellschaften lehnen mit solchen oder ähnlichen Begründungen Leistungen ab, auch der Marktführer Allianz. Es gibt Ausnahmen: HDI, Barmenia, Signal Iduna und einige andere Gesellschaften leisten in der Regel. Doch die Mehrzahl will - auch bundesweit - höchstens nach dem "bayerischen Modell" zahlen, also bis zu 15 Prozent der versicherten Summe. Das hat auch die Axa der Kur und Bäder GmbH angeboten: Höchstens 150 000 Euro statt der Million.

Das "bayerische Modell" geht auf Verhandlungen von Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, dem Hotel- und Gaststättenverband im Freistaat sowie der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft mit den Versicherern zurück. Nach dem Anfang April gefundenen Kompromiss zahlen die Versicherer zwischen zehn Prozent und 15 Prozent der versicherten Tagessätze - unter der Annahme, dass der Kunde rund 70 Prozent des Ausfalls durch Kurzarbeitergeld und weniger Material einspart.

Doch inzwischen grummelt es bei den Betroffenen. Die Ersparnis sei viel geringer als die 70 Prozent, monieren Kritiker. Kunden, Makler und Anwälte wollen mehr durchsetzen. Die Akzeptanz der bayerischen Lösung schwindet auch beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga). Der Verband schätzt, dass bis zu 40 000 Betriebe des Gastgewerbes Betriebsschließungspolicen haben. Er verweist darauf, dass die Vereinbarung "keine bundesweite Relevanz" besitze, schließlich saß nur die bayerische Dehoga-Vertretung bei den Verhandlungen am Tisch - deutlicher kann eine Distanzierung kaum sein.

Alle versicherten Betriebe sollten daher eine Schadenanzeige an die Versicherer richten, um mögliche Ansprüche zu wahren, so die Dehoga-Empfehlung.

Die meisten Policen haben Versicherungsmakler vermittelt. Auch bei ihnen wächst die Skepsis, schließlich spüren sie den Ärger ihrer Kunden. Doch der Jurist Hans-Georg Jenssen, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Deutscher Versicherungsmakler, warnt davor, Klagen für Selbstläufer zu halten. Viele Kunden hätten möglicherweise eine 50-prozentige Chance, ihre Ansprüche durchzusetzen. "Dann würde das Gericht vielleicht einen Vergleich in entsprechender Höhe vorschlagen." Aber den werde ein Versicherer nicht annehmen, sondern durch alle Instanzen gehen. In sechs oder sieben Jahren habe der Kunde vielleicht sein Geld. "Dann ist er aber schon fünf Jahre pleite."

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SZ vom 05.05.2020
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