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Berlin:Auch Mietobergrenzen und Möglichkeit zur Mietsenkung

Neben der in Berlin geplanten Deckelung der Bestandsmieten sind bei Neuvermietungen auch Obergrenzen abhängig von Baujahr und Ausstattung der Wohnung...

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Berlin (dpa/bb) - Neben der in Berlin geplanten Deckelung der Bestandsmieten sind bei Neuvermietungen auch Obergrenzen abhängig von Baujahr und Ausstattung der Wohnung vorgesehen. Mieter sollen in bestimmten Fällen zudem die Möglichkeit haben, die Wohnkosten auf diese Obergrenzen zu senken. Das teilten der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) sowie Vertreter von Linke und Grünen am Freitagabend nach der Einigung im Koalitionsausschuss mit.

Die ursprüngliche Idee, für Mietsenkungen das Einkommen als Bemessungsgrenze heranzuziehen, wurde allerdings verworfen. Vielmehr soll es eine Landesregelung gegen „Wuchermieten“ geben, die sich an ein Bundesgesetz anlehnt, das jedoch selten zur Anwendung kommt.

Liegt die Miete mehr als 20 Prozent über der definierten Obergrenze, sollen Bewohner bei den Behörden eine Absenkung auf diese Schwelle beantragen können. Diese Regelung soll indes im Gegensatz zum Mietendeckel nicht Anfang 2020 in Kraft treten, sondern erst neun Monate später. Die zusätzliche Zeit sei zur Vorbereitung nötig, hieß es.

„Wir beschreiten nun wirklich Neuland, mit dem, worauf wir uns geeinigt haben“, sagte Müller. Das Ergebnis sei natürlich ein Kompromiss, aber ein guter und tragfähiger, der den Mietern in Berlin eine Atempause verschaffe.

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