Süddeutsche Zeitung

Wohnen:Barley will Mietpreisbremse erneut verschärfen

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Die Mietpreisbremse soll Mieter vor den immer weiter steigenden Wohnkosten schützen. Sie wurde kritisiert, angepasst und wieder kritisiert. Kommendes Jahr läuft sie aus, doch Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hatte bereits im Januar angekündigt, dass sie die Regelung um weitere fünf Jahre - bis 2025 - verlängern will. Nun will die Ministerin, die auch Spitzenkandidatin der SPD für die Europawahl ist, noch in einem anderen Punkt nachjustieren. Vermieter sollen künftig bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse dazu verpflichtet werden, zu viel erhaltene Miete auch rückwirkend zurückzuzahlen.

"Wir haben festgestellt, dass der Punkt verbessert werden muss", sagte Barley in einem Interview mit der ARD, "und das werden wir deshalb auch ändern." Einen entsprechenden Entwurf werde ihr Ministerium in Kürze vorlegen. Bislang können Mieter zu viel gezahlte Miete erst ab dem Zeitpunkt zurückverlangen, zu dem sie den Vermieter gerügt haben.

Erst Ende vergangenen Jahres hatte es Nachbesserungen an der Mietpreisbremse gegeben, die Mieter besser vor Kostensprüngen schützen sollen. So dürfen Vermieter beispielsweise statt elf Prozent nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen. "Wir haben damals das umgesetzt, was im Koalitionsvertrag stand, und jetzt machen wir das, was sich aus unser Evaluierung der Mietpreisbremse ergeben hat", begründete Barley ihren Vorstoß für eine weitere Änderung.

Die Evaluierung durch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hatte ergeben, dass die Mietpreisbremse wirkt und die steigenden Mieten tatsächlich eindämmt - wenn auch nur um zwei bis vier Prozent. Doch bei der Untersuchung stellte sich auch heraus, dass die Mieten in einigen Großstädten die zulässige Obergrenze teilweise trotzdem übersteigen.

Die Mietpreisbremse war im Juni 2015 eingeführt worden, um die rasant steigenden Mieten in beliebten Wohngegenden einzudämmen. Ihr Kern ist, dass die Miete bei Neuvermietungen nicht mehr als zehn Prozent über der sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ausnahmen gibt es bei Neubauten, Sanierungen oder wenn die Miete des Vormieters schon höher war. Mieterverbände kritisieren, dass sich viele Vermieter nicht an die Regelung hielten. Auch Kommunalverbände zweifeln an der Wirkung.

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