Süddeutsche Zeitung

Amazon:Verkäufer darf fordern

Über Amazons sogenannte "A-bis-z-Garantie" bekommen Käufer in bestimmten Fällen ihr Geld zurück, sie schützt aber nicht vor neuen Forderungen des Verkäufers. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 18/19.) Die Garantie ist für Kunden gedacht, die sogenannte Marketplace-Artikel kaufen, also Waren, die nicht von Amazon selbst, sondern von einem anderen Händler über die Seite verkauft werden. Die "A-bis-z-Garantie" beruhe lediglich auf einer Abrede zwischen Amazon und dem Käufer, so der BGH. Sie hindere den Verkäufer nicht daran, seine Forderung geltend zu machen. Die obersten Zivilrichter begründen das unter anderem damit, dass der Prüfungsmaßstab für die Garantie unklar bleibe.

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SZ vom 09.05.2020 / dpa
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