Süddeutsche Zeitung

Aktienrecht:Noch Fragen?

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Konzerne sollen wegen der Corona-Krise Hauptversammlungen vorübergehend virtuell abhalten können. Während Unternehmen erleichtert reagieren, sind Aktionäre aufgebracht: Sie sehen ihre Rechte unnötig stark beschnitten.

Von Meike Schreiber, Frankfurt

Die Corona-Krise schränkt nicht nur die Freiheit jedes Einzelnen ein, auch die Aktionärsrechte werden vorübergehend beschnitten. Momentan ist es undenkbar, dass Unternehmen eine Hauptversammlung mit hunderten von Aktionären abhalten - womöglich noch mit Gedränge an der Würstchen-Schlange. Zugleich wollen viele Unternehmen wichtige Beschlüsse nicht aufschieben. Bereits an diesem Mittwoch soll der Bundestag daher darüber entscheiden, dass Aktiengesellschaften erstmals auch virtuelle Hauptversammlungen durchführen können. Die Zustimmung gilt als sicher.

Während die Unternehmen erleichtert auf die neue Regelung reagieren, beklagen Aktionäre, dass ihr Mitspracherecht als Eigentümer nun deutlich zu kurz kommt. So darf der Vorstand einer Aktiengesellschaft laut Gesetzentwurf zum Beispiel künftig "nach freiem Ermessen" darüber entscheiden, welche Fragen er wie beantwortet. "Auch bei virtuellen Hauptversammlungen darf das Fragerecht von Aktionären nicht durch den Vorstand willkürlich begrenzt werden", sagt Barbara Happe, Vorstandsmitglied des Dachverbands der Kritischen Aktionäre. Es müsse weiterhin gelten, dass alle Fragen sachgerecht beantwortet werden. "Ansonsten ist keine umfassende Beurteilung der Geschäftstätigkeit eines Konzerns möglich, was die Basis für die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat ist". Hier öffne der Gesetzentwurf Türen für ein Rosinenpicken durch die Konzernvorstände. "Statt 'freiem Ermessen' über die Beantwortung von auch missliebigen Fragen braucht es eine Antwortpflicht mit klaren Bedingungen, so wie sie bisher im Aktiengesetz gilt", sagt Happe. Auch Jan Bayer von Bayerlaw, der als Rechtsanwalt Aktionäre vertritt, kritisiert den Entwurf: "Wenn das so unqualifiziert für alle Hauptversammlungen übernommen wird, dann ist das ein Verstoß gegen die EU-Aktionärsrechterichtlinie". Die Lobby der Konzerne sei mal wieder weit übers Ziel hinaus geschossen, dies werde zu zahlreichen Anfechtungsklagen führen.

Konzerne wie die Deutsche Bank, die ohnehin weder Dividende zahlen noch dringend Beschlüsse fällen müssen, könnten ihre Hauptversammlung - in dem Fall geplant für Ende Mai - aber auch verschieben. Die Frist, innerhalb derer eine Hauptversammlung abgehalten werden muss, wird von acht auf zwölf Monate nach Ende des Geschäftsjahres ausgedehnt.

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SZ vom 25.03.2020
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