Süddeutsche Zeitung

Abofallen im Internet:Ein teurer Klick

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Verträge, deren Abschluss die Verbraucher gar nicht bemerken, sind ungültig - auch im Internet. Der Gesetzgeber sollte die User besser vor solchen Abofallen schützen.

Daniela Kuhr

Es gibt Betrugsgeschichten, die will man nicht glauben. So etwas ist nicht möglich. Nicht in Deutschland. Nicht in einem Rechtsstaat, in dem die Verbraucher geschützt und die Betrüger verurteilt werden.

Und doch passiert es immer mehr Menschen: Sie tappen im Internet in eine Abofalle. Plötzlich flattert eine Rechnung ins Haus von einem Anbieter, von dem sie noch nie etwas gehört haben. Er verlangt Geld für eine Ware, die sie nie bestellt haben. Und er macht in deutlichen Worten klar, dass er nicht scherzt.

Natürlich kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass derjenige selbst schuld ist, der auf so einen Brief hin den geforderten Betrag zahlt. Er müsste doch wissen, dass man nur zahlen muss, wenn man mit dem Anbieter wirksam einen Vertrag abgeschlossen hat. Ein Vertrag aber, bei dem man gar nicht merkt, dass man ihn geschlossen hat, kann nie wirksam sein.

Doch die Firmen arbeiten mit raffinierten Methoden. Erst täuschen sie den Kunden über den Preis und die Tatsache, dass er ein Abonnement bestellt. Und wenn es dann ums Bezahlen geht, sind sie nicht zimperlich. Da wird gleich mit Gerichtsvollzieher, Kontopfändung und Schufa-Eintrag gedroht. Wen wundert es, dass am Ende doch eine beträchtliche Zahl von Menschen zahlt?

Hier muss der Gesetzgeber handeln. Verträge im Internet dürfen nur dann wirksam werden, wenn der Kunde vor dem abschließenden Klick unübersehbar auf die gesamten Kosten hingewiesen wird.

Überraschungen darf es nicht mehr geben. Das ist auch im Sinne der Anbieter - zumindest der seriösen. Denn der Handel im Internet hat nur dann eine Zukunft, wenn er als sicher gilt und das Internet nicht den Ruf eines rechtsfreien Raums bekommt.

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Quelle:
SZ vom 04.08.2009
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