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Abgasaffäre:Diesel-Klage landet vor dem BGH

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Bisher haben sich Dieselfahrer und Volkswagen häufig außergerichtlich geeinigt. Ein Rechtsdienstleister will eine Klage nun vom höchsten deutschen Zivilgericht klären lassen.

Die Frage, ob Autofahrer Schadenersatz für manipulierte Dieselautos von Volkswagen bekommen, geht vor das oberste deutsche Zivilgericht. Der Rechtsdienstleister Myright, der mit der US-Anwaltskanzlei Hausfeld zusammenarbeitet, kündigte an, eine Diesel-Klage vom Bundesgerichtshof (BGH) klären zu lassen.

Vorausgegangen war eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig. Das OLG hat Ansprüche einer Halterin eines Dieselwagens mit manipulierter Abgassteuerung zurückgewiesen. Volkswagen begrüßte die Entscheidung des OLG Braunschweig als wegweisend.

Das Gericht hat aber die Revision gegen das Urteil zugelassen. Damit könnte dies der erste Fall im Abgasskandal von Volkswagen werden, der durch den BGH entschieden wird. In vielen Fällen hatten VW und die Kläger außergerichtliche Vergleichsvereinbarungen geschlossen. Auch den Fall eines Stuttgarter Handwerkers hatte Volkswagen kurz vor dem Aufschlagen beim BGH abgebogen. Ein Gas-Wasser-Installateur war mit seiner Klage gegen Volkswagen bis vor den BGH gezogen, doch bevor es zu einem öffentlichen Verhandlungstermin kommen konnte, hat sich der Konzern mit ihm verglichen. In dem Fall ging es um die Rückgabe seines VW Tiguan, der jene Motor-Software hatte, die die Abgasreinigung auf der Straße abschaltet. Das Oberlandesgericht Nürnberg attestierte dem Fahrzeug einen "erheblichen Mangel". Allerdings sprach es dem Handwerker das Recht auf Wiedergutmachung ab, weil er eine unangemessen kurze Frist zur Nachbesserung eingeräumt habe, bevor er klagte. Gegen diese Entscheidung legte der Handwerker Revision beim Bundesgerichtshof ein. "Inzwischen sprechen weder der Handwerker noch sein Anwalt mehr über diesen Fall. Der Grund des plötzlichen Schweigens: Sie haben eine Vergleichsvereinbarung mit VW unterschrieben, bei der der Tiguan-Besitzer stattlich entschädigt wurde. Im Gegenzug musste er versprechen, kein Wort mehr zu dem Thema zu verlieren. Wenn er gegen diese Klausel verstößt, muss er eine saftige Summe bezahlen.

Myright hat nach eigenen Angaben Ansprüche von rund 45 000 Dieselfahrern gesammelt, für die sie vor Gerichten die Erstattung des Kaufpreises verlangt. Der Rechtsdienstleister hofft auf eine BGH-Entscheidung, die er auf andere Fälle übertragen kann. Nach Meinung von Myright kann der BGH den Fall nicht mehr abweisen, ohne zuvor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzurufen. Zudem haben sich mehr als 400 000 Besitzer von Dieselautos mit manipulierter Abgassteuerung einer Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen.

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Quelle:
SZ vom 20.02.2019 / Reuters/stma
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