Süddeutsche Zeitung

Kommentar:Gegen die Schweigemauer

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Es bräuchte eine Regelung, die für einen Athleten, der vor den Behörden auspackt, zwei Folgen hat: eine mildere Strafe nach dem Anti-Doping-Gesetz - und eine Reduzierung der Sperre durch die Anti-Doping-Stellen des organisierten Sports.

Von Johannes Aumüller

Ende des vergangenen Jahres gab sich Kai Gräber, der Chef der für Dopingfälle zuständigen Abteilung der Münchner Staatsanwaltschaft, eher skeptisch. Ausführlich schilderte er im SZ-Interview, warum es aus Sicht der Ermittler so bedeutend wäre, dass es im Anti-Doping-Gesetz eine Kronzeugenregelung für geständige Sportler gibt. Ein ganz wichtiger Baustein sei das, um Betrüger und ihre Hintermänner erwischen zu können. Aber seine Gesprächspartner aus den maßgeblichen Runden seien "wenig optimistisch", dass sich etwas ändern würde.

Eine "Operation Aderlass" und ein aufgeflogenes Blutdoping-Netzwerk später sieht die Sache plötzlich ganz anders aus. Denn das neue Doping-Beben geht insbesondere darauf zurück, dass der österreichische Langläufer Johannes Dürr erst der ARD und dann unter Druck den Behörden über verbotene Praktiken berichtete. Und so gibt es nun von vielen Seiten Sympathien für eine Korrektur des 2015 beschlossenen Anti-Doping-Gesetzes.

Die Justizministerin Katarina Barley (SPD) kündigte an, bei einem entsprechenden Feedback der Experten Änderungen zu prüfen. Aus dem Innenministerium kommen vom Staatssekretär Stephan Mayer (CSU) zustimmende Worte. Die Sportausschuss-Vorsitzende Dagmar Freitag und das bayerische Justizministerium sind ohnehin schon länger dafür. Und der Deutsche Olympische Sportbund, der ein scharfes Anti-Doping-Gesetz lange bekämpft hatte, teilt mit, dass er bereits 2015 auf die fehlende Kronzeugenregel hingewiesen habe und sieht sich durch die jüngsten Vorgänge "in der damaligen Positionierung bestätigt".

Na dann: Scheint ja alles bereitet zu sein, um das Thema zeitnah umzusetzen.

Inhaltlich ist Gräbers Ansatz völlig nachvollziehbar. In zahlreichen Dopingaffären zeigt sich, wie stark die Schweigemauern des Sports sind und wie sehr das System darauf bedacht ist, das System nicht zu sehr zu entblößen, weshalb Ärzte, Betreuer und sonstige Hintermänner weiter manipulieren können. Wer an der Mauer kratzt, bekommt es oft mit voller Wucht zurück. Das zeigte sich exemplarisch vor einigen Jahren, als es noch kein Anti-Doping-Gesetz gab. Radprofis wie Jörg Jaksche oder Patrik Sinkewitz, die über die Machenschaften in der Szene berichteten, hatten es schwer, wieder einen Job im Peloton zu finden. Wer als überführter Doper schwieg, durfte nach zweijähriger Sperre wieder fröhlich im Kreis der alten Kameraden mitradeln.

Es müssen also Anreize geschaffen werden, damit Sportler eher auspacken. Zwar steht im Code der nationalen Anti-Doping-Agenturen ein Kronzeugen-Passus, mit dem sich eine Strafe reduzieren lässt, aber dieser gilt unter Experten als unzureichend. Und im Strafrecht kommt es aktuell zur absurden Situation, dass der Händler, der Stoff verkauft, oder der Betreuer, der den Doper versorgt, als Kronzeuge agieren kann - der Doper selbst aber nicht, wenn er positiv getestet wird oder Ermittler ihn enttarnen.

Stattdessen bräuchte es eine Regelung, die für einen Athleten, der vor den Behörden auspackt, gleich zwei Folgen hat. Eine mildere Strafe nach dem Anti-Doping-Gesetz - und eine Reduzierung der Sperre durch die zuständigen Anti-Doping-Stellen des organisierten Sports.

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SZ vom 27.03.2019
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