Süddeutsche Zeitung

"Hängende Spitze":Schuldig nach § 118!

Spaß oder "Grober Unfug"? Der Leverkusener Granit Xhaka simuliert nach einem Treffer gegen Mainz eine Verletzung. Potenzielle Nachahmer seines Torjubels seien gewarnt: Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit.

Glosse von Ulrich Hartmann

Leverkusens Fußballer haben seit 33 Spielen nicht mehr verloren. Übermut verkneifen sie sich diszipliniert im Spiel, nicht aber im Jubel. Gegen Mainz griff sich Granit Xhaka nach einem Kunstschuss zur Führung schmerzverzerrt an den hinteren Oberschenkel und alarmierte humpelnd Arzt und Masseur am Spielfeldrand. Dann lachte er demonstrativ auf. Der Trainer Xabi Alonso besänftigte die verdutzten Pflegekräfte. Er hatte Xhaka das Schauspiel im Training bereits einmal einstudieren sehen.

Xhakas Performance war inspiriert von der Amerikanerin Lo'eau LaBonta und dem Japaner Takefusa Kubo. Zuerst die Mittelfeldspielerin der Kansas City Current und dann der Angreifer von Real San Sebastián zelebrierten Treffer mit just dieser Geste einer vorgegaukelten Verletzung. Davon zeugen Videos im Netz. Leute erschrecken macht Spaß. Doch vor weiteren Nachahmungen ist zu warnen. Die Angelegenheit ist justiziabel.

Xhakas Torjubel erfüllt gemäß § 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes den Tatbestand des "Groben Unfugs": Abgeben eines Hilferufs ohne Vorliegen einer Gefahr. Weil weder Staatsanwaltschaft noch Kontrollausschuss ermitteln werden, müsste Alonso den Strafrahmen selbst ausgestalten. Setzte er Xhaka im nächsten Spiel unvermittelt auf die Bank, fragte dieser entsetzt: "Trainer, warum?" - und Alonso würde kalt lächelnd antworten: "Wir sollten kein Risiko eingehen!"

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