Süddeutsche Zeitung

Fußball:Staatsanwaltschaft nimmt Verfahren gegen Boateng wieder auf

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Die Staatsanwaltschaft München I hat Ermittlungen gegen Fußballprofi Jérôme Boateng wieder aufgenommen. Es geht um den Verdacht der vorsätzlichen Körperverletzung.

Die Staatsanwaltschaft München I hat ein Verfahren gegen den Fußballer Jérôme Boateng wieder aufgenommen. Das bestätigte Oberstaatsanwältin Anne Leiding auf SZ-Anfrage. Es gehe um den Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung im Fall der "Geschädigten Kasia L." , wie die Staatsanwaltschaft schreibt. Die Tat soll sich im Oktober 2019 abgespielt haben, im Dezember wurde ein Verfahren eingeleitet.

Im Juni 2020 wurden die Ermittlungen dann zunächst eingestellt. Die Staatsanwaltschaft sagt, L. hätte keine belastenden Angaben mehr machen wollen, zudem habe man ein anderes Verfahren am Amtsgericht München abwarten wollen. Dort muss sich Boateng ebenfalls wegen des Vorwurfs der Körperverletzung in einem anderen Fall verantworten. Diese Anklage kann corona-bedingt aktuell nicht verhandelt werden. Damals sagten Boatengs Anwälte der SZ, es gehe um einen privaten Sachverhalt, der im Wesentlichen auf unbewiesenen Behauptungen Dritter beruhe.

Nun habe die Staatsanwaltschaft Hinweise auf eine mögliche Fortführung des Verfahrens im Fall L. erhalten. Die Erkenntnisse seien im Rahmen des "Todesermittlungsverfahrens in Berlin" gewonnen worden. L. war Anfang Februar tot in ihrer Wohnung in Berlin aufgefunden worden. Laut Polizei lagen keine Hinweise auf Fremdverschulden vor.

L. und Boateng waren zeitweise ein Paar. Eine Woche vor dem mutmaßlichen Suizid von L. gab Boateng öffentlich die Trennung bekannt. Eine Bitte um Stellungnahme der SZ zur Wiederaufnahme des Verfahrens ließen Boateng und seine Anwältin am Mittwoch zunächst unbeantwortet. Die Wochenzeitung Die Zeit hatte zuerst über den Sachverhalt berichtet und Boatengs Medienanwältin mit den Vorwürfen gegen ihren Mandanten konfrontiert. Aus der Antwort dürfe man aber nicht zitieren, heißt es in dem Text.

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SZ/schm
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