Süddeutsche Zeitung

Ehemaliger Bayern-Präsident:Uli Hoeneß wird Ende Februar vorzeitig aus Haft entlassen

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Uli Hoeneß ist bereits ab dem 29. Februar 2016 wieder ein freier Mann. Die 1. auswärtige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Augsburg mit Sitz in Landsberg am Lech erklärte, die Entlassung erfolge zur Bewährung und Hoeneß dürfe sich innerhalb von drei Jahren nichts zu Schulden kommen lassen.

Die Kammer kam mit ihrem Urteil dem Antrag von Hoeneß nach. Sie befand, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine vorzeitige Entlassung seien gegeben. Zur Begründung teilte sie mit:

"Unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Verurteilten, seines Vorlebens, der Umstände seiner Tat, des Gewichts des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes, seines Verhaltens im Vollzug, seiner Lebensverhältnisse und der Wirkungen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind, hat die Kammer entschieden, dass es verantwortet werden kann zu erproben, ob sich der Verurteilte künftig straffrei führen wird."

43 Millionen Euro als Wiedergutmachung

Das Gericht hob Hoeneß' gutes Verhalten während seiner Haftzeit und seinen Freigängen hervor. Er sei "trotz seiner Position stets bereit gewesen, sich in die Gefangenengemeinschaft zu integrieren. Bei seinen zahlreichen Regel- und Freigängerausgängen sei es zu keinen Beanstandungen gekommen. Sein sozialer Empfangsraum stelle sich äußerst günstig dar", hieß es weiter. Zudem hat Hoeneß nach Angaben des Gerichts "den Schaden durch Zahlungen in Höhe von mindestens 43 Millionen Euro wieder gutgemacht".

Seit Beginn 2015 arbeitet Hoeneß als Freigänger in der Nachwuchs-Abteilung des FC Bayern München. Fünf Nächte in der Woche muss er derzeit noch im Freigängerhaus in Rothenfeld verbringen. Dorthin war er von der Justizvollzugsanstalt Landsberg/Lech verlegt worden.

Hoeneß hatte am 2. Juni 2014 seine Haftstrafe angetreten. Er hatte 28,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen und war deswegen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

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