Süddeutsche Zeitung

Berlin:OVG: Rodewalder Wolf kann getötet werden

Lüneburg (dpa/lni) - Der als gefährlich geltende Rodewalder Wolf in Niedersachsen kann abgeschossen werden. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg wies am Freitag eine Beschwerde des Freundeskreises freilebender Wölfe gegen die Tötung des Tieres zurück. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung der Vorinstanz, das Urteil ist nicht mehr anfechtbar. Die Abschussgenehmigung für den Leitrüden des Rodewalder Rudels gilt zunächst bis zum kommenden Donnerstag (28. Februar). "Zumutbare Alternativen zur Tötung sind nicht ersichtlich", hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Der Tod des Tieres sei zur Abwendung eines erheblichen Schadens erforderlich.

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Lüneburg (dpa/lni) - Der als gefährlich geltende Rodewalder Wolf in Niedersachsen kann abgeschossen werden. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg wies am Freitag eine Beschwerde des Freundeskreises freilebender Wölfe gegen die Tötung des Tieres zurück. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung der Vorinstanz, das Urteil ist nicht mehr anfechtbar. Die Abschussgenehmigung für den Leitrüden des Rodewalder Rudels gilt zunächst bis zum kommenden Donnerstag (28. Februar). „Zumutbare Alternativen zur Tötung sind nicht ersichtlich“, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Der Tod des Tieres sei zur Abwendung eines erheblichen Schadens erforderlich.

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