Süddeutsche Zeitung

Urlauber klagen gegen neue Route auf Kreuzfahrt:Nur Meer statt Insel

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Ein Ehepaar wollte Spitzbergen ganz nah kommen, studierte die Route des Kreuzfahrtschiffes und mietete eigens eine Kabine mit Ausblick. Doch dann änderte der Kapitän den Kurs.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Auf hoher See ist der Passagier in der Hand des Kapitäns - denn der bestimmt, wo es langgeht. Das gilt auch für die Gäste an Bord von luxuriösen Kreuzfahrtschiffen, die für ein erhofftes Erlebnis viel Geld ausgegeben haben: Wenn der Käpt'n an einem "Seetag" den Kurs ändert, ist späteres Meckern sinnlos.

Das musste ein Münchner Ehepaar vor dem Amtsgericht München erfahren, das sich durch eine Routenänderung um ein Landschaftspanorama geprellt sieht. Die Klage wurde abgewiesen.

Ausschlaggebend war die genaue Beschreibung der Reise im Katalog des Veranstalters. Die Münchner Reederei preist in ihren Prospekten Kreuzfahrten auf den Nordmeeren als einzigartiges Erlebnis an: Man besuche abgelegene Orte und sehe einige der atemberaubendsten Landschaften unseres Planeten. Wie etwa die "wilden Inseln des Svalbard", in Deutschland besser unter dem Namen Spitzbergen bekannt. Die Eheleute waren fasziniert und buchten für Juni 2012 eine zweiwöchige Nordland-Kreuzfahrt. Dafür legten sie knapp 7000 Euro auf den Tisch.

Die beiden hatten nicht nur die Routenbeschreibung studiert, an welchem Tag welche Anlegestelle angelaufen wird und wann sich das Schiff auf See befindet. Sie beschäftigten sich auch mit einer in dem Reiseprospekt enthaltenen Skizze, die eine Umrundung der Inselgruppe Spitzbergen zeichnerisch darstellte.

Um die Küste genau beobachten zu können, legten die Münchner bei der Buchung deshalb großen Wert darauf, eine Kabine auf der Backbordseite zu bekommen - also in Fahrtrichtung links.

Tatsächlich umrundete das Schiff dann aber Spitzbergen nicht, sondern fuhr westlich vorbei bis zum Magdalenenfjord und auf der gleichen Route wieder zurück. Das Ehepaar war sauer und verlangte rund 1200 Euro des Reisepreises zurück.

Die Reederei lehnte das ab: Die fragliche Zeit habe als "Seetag" im Programm gestanden - inwieweit dann Küstenabschnitte oder Landmarken zu sehen seien, hänge von der Route ab, die der Kapitän bestimme.

Auch vor Gericht erlitten die Eheleute Schiffbruch: Die Modifikation der Route rechtfertige eine Minderung des Reisepreises nicht, sagte die Amtsrichterin. Zwar charakterisiere die Skizze im Prospekt die Reiseroute und sei damit durchaus auch Inhalt des Reisevertrages. Und grundsätzlich könne auch die Nichteinhaltung der vorgesehenen Reiseroute - so wie hier die fehlende Umfahrung einer Insel - einen Mangel begründen.

Aber in diesem Fall ist für den maßgeblichen Tag die Beschreibung ,auf See' angegeben worden", stellte die Richterin fest. Und es sei den Reisenden nicht zugesichert worden, dass auf solchen "Seetagen" besondere Sichten auf umliegendes Land möglich sein würden. Auch eine Umrundung der Inseln stehe nicht in der Beschreibung. Deshalb habe der Kapitän freie Hand gehabt. Das Urteil ( Az.: 222 C 31886/12) ist rechtskräftig.

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Quelle:
SZ vom 19.11.2013
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