Süddeutsche Zeitung

Luftfahrt:Drohnen legen Londoner Flughafen Gatwick lahm

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Drohnen werden in diesem Jahr unter vielen Christbäumen liegen. In London allerdings haben die kleinen Fluggeräte vielen Weihnachtsurlaubern den Start in die Ferien gründlich verdorben. Der Flugbetrieb am Airport Gatwick, dem siebtgrößten Flughafen in Europa, wurde komplett eingestellt, weil Drohnen über das Rollfeld flogen. Mehrere Zehntausend Passagiere sind davon betroffen.

Die Sperrung begann am Mittwochabend, viele Passagiere saßen stundenlang in ihren startklaren Flugzeugen fest. In in der Nacht gab es zunächst Entwarnung, wenig später wurde der Flughafen jedoch wieder geschlossen, nachdem erneut Drohnen gesichtet worden waren. "Wir entschuldigen uns bei allen betroffenen Passagieren für die Unannehmlichkeiten, aber die Sicherheit unserer Passagiere und Mitarbeiter hat oberste Priorität", hieß es auf der Webseite des Flughafens. Gemeinsame Untersuchungen mit der Polizei seien angelaufen.

In den sozialen Netzwerken machten derweil Reisende ihrem Ärger Luft. Passagiere beschwerten sich, dass ihre Flüge im Londoner Flughafen Heathrow, in Manchester, Birmingham und anderen britischen Städten gelandet seien. Andere fanden sich in Frankreich oder den Niederlanden wieder.

Die Polizei in der Grafschaft Sussex bezeichnete die Störungen als "absichtliche Handlung", die sie mit allen verfügbaren Mitteln unterbinden werde. Hinweise auf einen terroristischen Hintergrund gebe es keine. Auf Twitter rief sie dazu auf, bei der Identifizierung der Drohnenpiloten zu helfen.

Reisenden und Abholenden wird geraten, auch im weiteren Tagesverlauf vorsichtshalber mit der jeweiligen Fluglinie den Flugstatus abzuklären. Das wiederum dürfte viele betreffen: Mit mehr als 45 Millionen beförderten Passagieren im vergangenen Jahr ist Gatwick der siebtgrößte Flughafen in der EU - und im Königreich die Nummer zwei hinter Europas größtem Airport London-Heathrow.

Ende Juli waren in Großbritannien neue Regeln für Drohnenbesitzer in Kraft getreten. Sie machen sich strafbar, sobald sich ihre unbemannten Fluggeräte einem Flughafengelände auf weniger als einen Kilometer nähern. Wird ein Flugzeug durch die Drohne gefährdet, riskiert der Besitzer eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren.

Behinderungen durch Drohnen gibt es immer wieder auch an deutschen Flughäfen. Der Deutschen Flugsicherung (DFS) zufolge wurden in diesem Jahr bis einschließlich November 152 Behinderungen gemeldet. Im bisherigen Rekordjahr 2017 waren es nur 88 Fälle.

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