Leasing

Ey Mann, wo ist mein Auto? 

Der Autoleasinganbieter Axon zockte womöglich jahrzehntelang Kunden mit verwirrenden Verträgen ab. Die Aufsichtsbehörden unternahmen trotzdem lange: nichts. Rekonstruktion einer späten Aufklärung.

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Ey Mann, wo ist mein Auto? 

Der Autoleasinganbieter Axon zockte womöglich jahrzehntelang Kunden mit verwirrenden Verträgen ab. Die Aufsichtsbehörden unternahmen trotzdem lange: nichts. Rekonstruktion einer späten Aufklärung.

18. August 2023 - 10 Min. Lesezeit

Werner Griffin erinnert sich noch genau an die Sätze, die ihm der freundliche Verkäufer am Telefon entgegenschmetterte: „Keeeein Problem, Herr Griffin, das machen wir, keeeein Problem.“ Und tatsächlich habe es am Anfang kein Problem gegeben, erzählt der Mann, 56 Jahre, grauer Kurzhaarschnitt, blassrotes Kurzarmhemd, am Küchentisch seines Hauses am Rande von Mönchengladbach. Griffin lächelt freundlich, obwohl er gerade viel um die Ohren hat. Sein Vater braucht Hilfe im Alter, nebenher muss er seine Firma führen und dann ist da noch der Ärger mit dieser Leasingfirma, über die er in den folgenden Stunden spricht, schimpft und irgendwie auch verzweifelt.

Reingerutscht in diesen Schlamassel ist er 2010. Übers Internet stieß er auf den Auto-Leasinganbieter Axon mit Sitz in Grasbrunn bei München. Griffin holte sich ein Angebot ein, ein Vertriebsmitarbeiter rief persönlich an und überzeugte ihn. „Ein super freundlicher Herr“ sei das gewesen, so erinnert sich Griffin heute. Griffin leaste im Folgenden einen Renault Megane, den er bis 2014 fast abbezahlt hatte und am Ende gegen eine Restzahlung von knapp 4500 Euro netto übernahm. Und genau hier beginnt die Sogwirkung, die das Geschäftsmodell Axon entfaltete und es ebenso verlockend wie gefährlich machte. Denn weil alles so hervorragend klappte, wollte Griffin gleich ein weiteres Auto leasen, diesmal einen Seat Leon. Die Raten waren mit fast 500 Euro im Monat hoch, doch das machte Griffin nichts. Denn je mehr er vor dem Ende der Laufzeit abbezahlen würde, desto günstiger würde das Auto später sein. Logisch. So hatte es der Verkäufer angeblich beteuert, so hatte es Griffin aus dem Vertragstext verstanden.

Auch diesmal lief anfangs alles wieder „perfekt“, wie Griffin sagt. Doch dann, es war das Jahr 2017, wollte er kein neues Auto mehr leasen, nur noch den Seat Leon übernehmen, den Griffin als sein „Traumauto“ beschreibt. Insgesamt rund 20 000 Euro hatte er damals schon an monatlichen Raten bezahlt, als er Axon eine Mail schrieb, in der er wie zuvor beim Renault eine vorzeitige Vertragsauflösung wünschte. So eine konnte Griffin laut einer Vertragsergänzung gegen eine Restzahlung beantragen. Im Fall von Griffin waren das rund 3000 Euro. Einmal bezahlt, glaubte er, würde das Auto ihm gehören. Doch die Firma schrieb zurück: Griffin habe kein Recht auf das Auto. Entweder Griffin bezahle die monatlichen Raten bis zum Ende der Laufzeit und gebe den Wagen anschließend zurück, oder er löse den Wagen gegen eine Zahlung von 13 000 Euro ab und dürfe ihn dann behalten. So steht es in Mails, die der SZ vorliegen.

Griffin glaubte anfangs an ein Missverständnis: Bestimmt habe die Firma da was übersehen. Er schrieb noch eine Mail und und schickte die Vertragsunterlagen gleich mit. Axon antwortete: „Ihren Ausführungen entnehmen wir, dass Sie davon ausgehen, dass es sich bei unserem Leasingvertrag um eine Art Finanzierung mit automatischer Übernahme zum Ende handelt.“ Nur: Das sei nicht der Fall. Axon habe „ausschließlich Leasingverträge angeboten, bei denen das Leasingobjekt nach Vertragsende an den Eigentümer zurückzugeben ist.“

Griffin war verwirrt. Am Telefon hatte der Vertriebsmitarbeiter ihm doch zugesichert, dass der Leon am Ende ihm gehören würde. Warum hätte er sonst so hohe Raten zahlen sollen? Griffin zweifelte an sich selbst, dann googelte er die Worte „Axon“, „Leasing“ und „Erfahrung“. Ein bisschen scrollen, dann brach in ihm die Panik aus. „Oh Gott, oh Gott, Scheeeeeiße, was hast du dir denn da eingebrockt, Werner?“, erinnert sich Griffin an das, was ihm damals durch den Kopf geschossen war. Negative Artikel, Warnungen und Erfahrungsberichte, bei denen Menschen ihr Geld, ihr Auto, ihr Verständnis von Fairness verloren. Die Liste negativer Einträge war lang. „In dem Moment habe ich gemerkt, in was ich da reingeraten bin, weil ich denen vertraut habe“, sagt Griffin und schüttelt den Kopf. „Volle Lotte.“

Zwei Jahrzehnte lang blieb Axon unbehelligt, dann schritt die Finanzaufsicht ein

Werner Griffin war an eine Firma geraten, deren Geschäftsmodell mutmaßlich darin bestand, dass Kunden wie er draufzahlten. Wie Griffin ging es seit den Neunziger Jahren womöglich Tausenden Axon-Kunden. Zwei Jahrzehnte lang blieb Axon unter dem Radar – bis jetzt. Recherchen der Süddeutschen Zeitung zeigen erstmals, wie die Geschäfte von Axon funktionierten. Und auch die Aufsichtsbehörden, die lange wegschauten, haben sich mittlerweile eingeschaltet. Bereits 2017 versuchte die Finanzaufsicht Bafin nach SZ-Informationen das Geschäft des Autoleasinganbieters zu unterbinden. Nach einem Rechtsstreit verständigten sich Bafin und Axon 2018 darauf, dass die Firma keine neuen Verträge mehr abschließen darf. Seither wickelt Axon nur noch bestehende Verträge ab. Das Ende der Geschichte? Mitnichten. Im Jahr 2019 stellte die Bafin Strafanzeige gegen insgesamt 25 Personen aus dem Umfeld des Unternehmens. Sie wirft den Beschuldigten unter anderem Betrug, Prozessbetrug und Urkundenfälschung vor.

In der Strafanzeige, die die Süddeutsche Zeitung einsehen konnte, heißt es, das Geschäftsmodell von Axon basiere darauf, dass die Kunden unter anderem aufgrund missverständlicher Werbeaussagen, zweifelhaft formulierter Vertragsinhalte sowie telefonischer Auskünfte durch Mitarbeiter die Verträge nicht richtig verstanden hätten und davon ausgingen, das Auto für einen kleinen Restwert zu übernehmen, was so allerdings nicht im Kleingedruckten stand. Den Kunden sei dann ein Schaden entstanden, weil sie das abbezahlte Fahrzeug wieder zurückgeben mussten oder noch einmal, wie Unternehmer Griffin, kräftig draufzahlen mussten. Die Bafin geht von 600 bis 700 Axon-Verträgen pro Jahr aus, was über zwei Jahrzehnte viele Tausend Fälle, Menschen, Schicksale bedeuten würde. Über die Höhe des Schadens macht die Finanzaufsicht keine Angabe, doch er dürfte in die Millionen Euro gehen.

Die Staatsanwaltschaft München ermittelt laut SZ-Informationen gegen 25 Beschuldigte, darunter die Familie B., der die Axon gehört. Neben dem Gründer und Vater Eckard B. sind auch die Ehefrau und der eigene Sohn beschuldigt, daneben Dutzende Mitarbeiter. Mit den Vorwürfen und den Ermittlungen konfrontiert, antwortet Axon nicht. Dann ruft Vater Eckard B. doch an, will aber nicht, dass das Gespräch in die Zeitung kommt, will seine Rente genießen, gut ist, später schickt er mehrere SMS. Öffentlich äußern will er sich aber nicht. Axon beantwortet offiziell keine Anfrage. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Kunden glaubten, das Auto gehöre am Ende ihnen – ein teurer Irrtum

Die Krux im Fall Axon liegt im Detail. Um das zu verstehen, muss man grundsätzlich das System Leasing verstehen. Das gibt es für Laptops, Kameras, Bürobedarf oder eben für Autos. Normalerweise zahlen Kunden beim Autoleasing nur eine kleine monatliche Rate für die Nutzung und wechseln den Wagen alle paar Jahre durch. Über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren zahlen Kunden etwa 50 Prozent des Autos ab. Wenn die Leasingfirma es anbietet, können Kunden das Fahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit auch gegen eine Restzahlung übernehmen.

Bei Axon zahlten die Kunden über die Raten nicht nur 50 Prozent ab, sondern teilweise 100, 120 oder in Einzelfällen sogar 140 Prozent des Gesamtwertes, wie Gerichtsakten zeigen, die die SZ einsehen konnte. Diese „Vollamortisation“ ist sehr unüblich und hat laut Bafin nur Nachteile für den Kunden. Dass die Kunden bei Axon den Vertrag trotzdem unterschrieben und sehr hohe Raten zahlten, lag daran, dass sie glaubten, dass sie im Gegenzug das Auto am Ende übernehmen würden – für den in der Vertragsergänzung festgelegten Betrag. So erläutern es Griffin und Dutzende andere Geschädigte in Gerichtsverfahren, einige auch gegenüber der SZ.

Die Erzählungen der geprellten Kunden ähneln sich dabei nicht nur, sie sind sogar nahezu identisch. Solange die Kunden nach dem ersten Vertrag einen weiteren schließen wollten, ging alles gut, und sie bekamen das alte Auto für ungefähr den Preis, der in der Vertragsergänzung stand. Wollte der Kunde aber keinen neuen Vertrag, pochte Axon auf die Rückgabe des Autos. Dabei gingen die Kunden davon aus, dass das Auto am Ende in ihr Eigentum übergehen würde. „Genau das haben die Verkäufer am Telefon zugesagt“, sagt der Münchner Rechtsanwalt Martin Goering, der Werner Griffin und viele andere Axon-Kunden vertreten hat. „Aber das zu beweisen, ist schwierig. Denn wörtlich steht das da nicht.“

Über Jahrzehnte blieben so Tausende Axon-Kunden in ganz Deutschland am Ende enttäuscht zurück. Da ist zum Beispiel Klaus Wolf, der einen Unimog leaste, um aus ihm ein fahrendes Büro zu machen. Wochenlang habe er daran herumgewerkelt und „viele, viele tausend Euro“ investiert, wie er im Gespräch mit der SZ erzählt. Dass er das Auto übernehmen würde, davon war er fest ausgegangen. Sie seien ja kein Autohändler, sie wollten sein Auto gar nicht zurück haben, soll der Vertriebler zu Wolf gesagt haben. Am Ende geriet auch er in Streit mit Axon, verglich sich. Zu groß war die Angst, den Unimog mit all seinen Umbauten zu verlieren.

Können so viele Leute das Gleiche falsch verstanden haben?

Oder Olaf Staubus, der ein Seniorenheim leitet und einen Dacia bei Axon leaste, wie er der SZ am Telefon erzählt. Das Fahrzeug brauchten sie für Botenfahrten und Transporte. Als er den Vertrag gelesen habe, seien die Alarmglocken angegangen, doch am Telefon hätte ein Vertriebsmitarbeiter von Axon gesagt: „Wir sind doch kein Autohändler, natürlich dürfen Sie das Auto behalten.“ Als der Seniorenheimchef dann für die Übernahme des Autos Tausende Euro drauflegen sollte, wollte er erst kämpfen, doch dann verschob Corona die Prioritäten. Staubus gab auf, bevor er sich gewehrt hatte. „Da ist Geld draufgegangen, das das Seniorenheim wirklich gebraucht hätte“, sagt er.

Können so viele Leute das Gleiche falsch verstanden haben? Und wenn ja: Warum hat Axon die Verträge nie angepasst, um das angebliche Missverständnis auszuräumen? Und, warum hat bei der Finanzaufsicht Bafin niemand etwas dazu gesagt?

Axon wollte sich, konfrontiert mit den Vorwürfen, zu keinem der Fälle äußern. Die Bafin gibt sich ausweichend, schreibt auf Anfrage der SZ, man habe die Erlaubnispflicht für das Finanzierungsleasing überhaupt erst 2009 eingeführt. Das bedeute: „Die Aufsicht über diese Institute konnte daher frühestens in 2009 beginnen.“ Außerdem könne die Bafin nur auf Missstände reagieren, wenn sie davon auch „Kenntnis erlangt“ habe.

Im Klartext: Die Bafin war erst von 2009 an zuständig und hat Axon nicht ins Visier genommen, weil Hinweise fehlten.

Pech für Menschen wie Werner Griffin. Er war mal Koch, dann Gastrobetreiber, schließlich gründete er eine Firma. Die hat sich darauf spezialisiert, kleine Adapter zu verkaufen, die es braucht, um ein neu eingebautes Radio weiterhin über die Knöpfe am Lenkrad des Autos zu steuern. 2003 war es ein Ein-Mann-Betrieb, bei dem Griffin alles selbst machte: verkaufen, einpacken, abwickeln, später stellte er Mitarbeiter ein. Sieben Jahre nach der Gründung beschloss Griffin, dass der Opel mit dem Rostloch in der Motorhaube einen Nachfolger braucht.

Dass ein Mann wie Griffin beim Axon-Vertrag zugestimmt hat, hatte viel mit dem Verkäufer am anderen Ende der Leitung zu tun. „Üüüüberhaupt kein Proooblem, Herr Griffin, na klar“, soll der Verkäufer immer wieder gesagt haben. Ein anderer Satz, der sinngemäß immer wieder gefallen sein soll: „Wir sind doch kein Gebrauchtwagenhändler, natürlich dürfen Sie das Auto am Ende übernehmen.“ So erzählen es Griffin, Wolf, Staubus in Zivilverfahren, die heute aktenkundig sind.

Die Bafin wird in ihrer Strafanzeige 2019 schreiben, es könne nach der „allgemeinen Lebenserfahrung“ keiner davon ausgehen, dass die Kunden erst ein Fahrzeug komplett abbezahlten, nur um das werthaltige Auto am Ende an Axon zurückzugeben. Werner Griffin formuliert es so: „Ich bezahl doch kein Auto, das mir dann nicht gehört.“

Die Vertragsergänzung Nummer 1 wurde vielen Kunden zum Verhängnis

Hunderte Axon-Fälle landeten vor Gericht. Bei vielen war der Anwalt Martin Goering vor Ort, der die Fälle seit Jahren verfolgt und mehr als 100 Mandanten vertreten hat. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kennt die meisten Verfahren, die Geschädigten, die Urteile. Nur fünf Fußminuten sind es vom Amtsgericht bis zu seinem Büro in der Sophienstraße. Ein kleiner Flur führt vorbei an einer winzigen Kaffeeküche in ein Einzelbüro, das der Hüne Goering mit großen Schritten durchquert. Er faltet sich auf seinem Bürostuhl vor seinem Eckschreibtisch zusammen und scrollt durch alte Fälle auf seinem Rechner. Sein digitales Bürosystem ist perfekt kategorisiert: Farben, Ordner, Fälle. „Sonst hätte ich bei den Hunderten Axon-Fällen längst den Überblick verloren“, sagt er, „auch wenn die Grundkonstellation bei allen Axon-Verträgen nahezu immer dieselbe ist.“

Dann klickt Goering durch eben diese Verträge und bleibt mit dem Cursor auf einem Dokument hängen, das vielen seiner Mandanten zum Verhängnis wurde: „Ah, sehen Sie hier, die Vertragsergänzung Nummer 1.“ In ihr ist aufgeführt, wann ein Kunde den Vertrag vorzeitig auflösen kann und was er dann an Axon zahlen muss. Die Kunden halten es für die abschließende Zahlung, um den Wagen zu übernehmen. Im Vertrag stehe das so explizit nicht drin, es sei aber in persönlichen Gesprächen suggeriert worden, sagt der Anwalt. Nur, das zu beweisen, sei sehr schwierig. Denn für ein Leasinggespräch hole sich keiner einen Zeugen ans Telefon, sagt Goering. „Die meisten vermuten ja nichts Böses“.

Vor Gericht haben Menschen wie Griffin dann kaum eine Chance gehabt, weil am Ende Aussage gegen Aussage stand, was am Telefon passiert sei. Im Vertrag hingegen steht nichts von Kaufrecht, Übernahme oder mündlichen Absprachen. „Lange Zeit kam Axon damit meistens durch, weil die Gerichte immer nur den Einzelfall betrachten konnten und die mündliche Vereinbarung nicht berücksichtig haben“, sagt Anwalt Goering. „Erst nach dem Einschreiten der Bafin hat sich das nach und nach geändert.“

Was für Menschen wie Werner Griffin bleibt, ist Frust und ein finanzieller Schaden. Griffin hatte über Raten mehr als 20 000 Euro für den Seat Leon bezahlt, der laut Leasingvertrag überhaupt nur rund 20 000 Euro wert war, zuzüglich der Summe, die er für einen Vergleich mit Axon zahlte: 2227 Euro. Und trotzdem hatte Werner Griffin am Ende kein Auto. Griffin hat seinen Kaffee am Küchentisch jetzt ausgetrunken, vor dem Fenster seines Hauses hat es angefangen zu regnen, und seine Geschichte neigt sich dem Ende. Seit einiger Zeit, erzählt er, habe er ein neues Auto, wieder einen Seat Leon. Gekauft hat er ihn diesmal im Autohaus, finanziert über einen Bankkredit. In drei Jahren gehört er ihm. Ohne Zusatzkosten. Ganz sicher.

Text: Nils Wischmeyer, Digitales Design: Felix Hunger