Süddeutsche Zeitung

Verfassungsschutz:AfD zieht nach Karlsruhe

Die AfD will in zwei juristischen Streitfragen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das Verwaltungsgericht Köln hatte einen Antrag der AfD auf eine Zwischenregelung im Streit um die Einstufung als rechtsextremistischen Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) abgelehnt. Ebenso lehnte das Verwaltungsgericht Köln den Erlass einer Zwischenregelung ab, durch die dem Verfassungsschutz verboten worden wäre, bekanntzugeben, dass der "Flügel" der AfD bis zu seiner Auflösung etwa 7000 Mitglieder gehabt habe und seine Mitgliederzahl auch weiter 7000 betrage. Gegen diese beiden Beschlüsse legte die AfD Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster ein. Dieses Gericht bestätigte jedoch die Entscheidungen aus erster Instanz. Nun wolle die AfD (im Bild: Jörg Meuthen und Tino Chrupalla, ) Verfassungsbeschwerde erheben, sagte ein Sprecher des Kölner Gerichts. Das Verwaltungsgericht werde nun zunächst den Fortgang des Verfahrens in Karlsruhe abwarten.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5217448
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 26.02.2021 / dpa
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.