Süddeutsche Zeitung

Urteil in Karlsruhe:Kammerspiel

Lesezeit: 2 min

Einige Unternehmen sind nicht glücklich mit dem System der Industrie- und Handelskammern. Sie wollen selbst entscheiden, wie sie sich organisieren.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Zwangsabgaben, Demokratiedefizit, überhöhte Bezüge der Geschäftsführer - seit Jahren schwelt die Kritik an den Industrie- und Handelskammern (IHK). Nun hat das Bundesverfassungsgericht in einer Grundsatzentscheidung dem Kammerwesen sein Plazet erteilt. Die Pflichtmitgliedschaft in den Kammern, verbunden mit einer Beitragspflicht, ist mit dem Grundgesetz vereinbar, heißt es in einem an diesem Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Hauptargument des Ersten Senats: Nur eine Pflichtmitgliedschaft stellt sicher, dass alle Unternehmen im Boot sind und somit ihre Interessen einbringen können. (Az: 1 BvR 2222/12 ua)

Geklagt hatten eine Firma für den Vertrieb von Sonderaufbauten für Nutzfahrzeuge aus dem Bezirk der IHK Schwaben sowie ein Reisebüro aus Kassel. Im Einklang mit Gegnern der Kammern monieren sie, das Kammersystem sei angesichts der Globalisierung der Märkte und die Auflösung regionaler Wirtschaftsräume überholt und leide an Akzeptanzverlust. Zudem seien die IHK nicht nach demokratischen Grundsätzen organisiert.

Das Verfassungsgericht hat den Beschwerden zwar keine seiner eher seltenen mündlichen Verhandlungen gewidmet, aber zur Vorbereitung der Entscheidung in großem Umfang Stellungnahmen von Politik und Verbänden eingeholt. Der Erste Senat betont zwar, der Gesetzgeber habe in Fragen der Selbstverwaltung des Unternehmertums ein "weites Ermessen". Bundestag und Bundesrat könnten theoretisch sogar "die Pflichtmitgliedschaft in der Kammer durch ein Konzept freiwilliger Mitgliedschaft bei Erhalt der Kammern im Übrigen ersetzen" - was im Ergebnis den Forderungen der Kritiker entspräche.

Die Richter ermutigen die Kritiker, Konflikte innerhalb des Systems auszufechten

Zugleich aber lässt das Gericht wenig Zweifel daran, dass es das existierende System aus 79 öffentlich-rechtlichen Kammern für die bessere Lösung hält. Jedenfalls sei die Annahme des Gesetzgebers "plausibel", dass private Verbände mit freiwilliger Mitgliedschaft weniger geeignet seien für eine Interessenvertretung. Denn der Wert der Kammern beruhe darauf, dass sie vollständig über die Verhältnisse in ihren Bezirken informiert sind. Nur so ließen sich alle Interessen berücksichtigen. "In einer allgemeinen Mitgliedschaft zeigt sich der Unterschied zwischen selektiver Interessenvertretung und Wahrnehmung des Gesamtinteresses", heißt es in der Entscheidung. Die Beitragslast sei nicht so erheblich und sogar gesunken; bei der IHK Schwaben liege sie im Schnitt bei gut 400 Euro jährlich, bei der IHK Kassel-Marburg bei mehr als 500 Euro.

An mehreren Stellen gehen die Richter allerdings auf die Vorbehalte der Kammerkritiker ein - und ermutigen diese, die Konflikte innerhalb des bestehenden Systems auszufechten. Die Pflichtmitgliedschaft zwinge nicht dazu, "es hinnehmen zu müssen, wenn der Pflichtverband und seine Organe die ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben überschreiten". Ausdrücklich verweisen die Verfassungsrichter auf den Rechtsweg. In der Vergangenheit hatten Unternehmen gegen einseitiges politisches Engagement ihrer Kammer geklagt - zum Beispiel gegen das Ja der IHK Ulm zum Bahnprojekt Stuttgart 21 oder gegen das politische Engagement der IHK Hamburg, die den Rückkauf der Energieversorgungsnetze durch die Stadt ablehnte.

Außerdem mahnen die Richter, dass unter dem wirtschaftlichen "Gesamtinteresse" eines Bezirks eben nicht eine vom Kammervorstand formulierte einheitliche Meinung zu verstehen ist. "Die gebotene Wahrnehmung des Gesamtinteresses gelingt nur, wenn abweichende Interessen einzelner Mitglieder oder grundlegende Interessenkonflikte, die für einzelne Mitglieder von erheblicher Bedeutung sind, berücksichtigt werden." Soll heißen: Auch abweichende Meinungen von Mitgliedern müssen von den Kammern kommuniziert werden - möglicherweise sogar als "echtes Minderheitenvotum". Nur in dieser Lesart sei Unternehmen, die Minderheitspositionen vertreten, die Mitgliedschaft in einer IHK zumutbar.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3613758
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 03.08.2017
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.