Süddeutsche Zeitung

Uran im Trinkwasser:Grenzen des Richtwerts

Auch wenn es für Uran keinen Grenzwert in deutschen Gesetzen gibt - zur Panik besteht kein Grund. Das Trinkwasser bleibt eines unserer der Lebensmittel.

Michael Bauchmüller

Beim Trinkwasser nimmt es der Gesetzgeber normalerweise genau. 26 Paragraphen hat die deutsche Trinkwasserverordnung, ganze Kolumnen von Schadstoffen füllen ihren Anhang, mit Grenzwerten für Arsen genauso wie für Vinylchlorid.

Ein Stoff aber findet sich in dem Regelwerk nirgends: Uran. Ein befremdlicher Umstand für ein Schwermetall, das als hochgiftig gilt, und das nicht nur seiner radioaktiven Strahlung wegen.

Bund und Länder beließen es trotzdem bislang bei einem simplen Richtwert. Daran konnten sich die Kommunen, zuständig für die Aufsicht über die Wasserqualität, zwar halten, sie mussten es aber nicht. Und in einigen Fällen taten sie es auch nicht.

Bei einer Anfrage der Ernährungshüter von Foodwatch verletzten von 8200 Messstellen immerhin 150 den Richtwert des Umweltbundesamtes. Das bleibt ohne Konsequenzen für die Kommunen, schließlich handelt es sich ja nur um einen Richtwert, nicht um einen Grenzwert.

Nun sind 150 von 8200 noch immer nicht viel, die Überschreitungen sind mitunter gering, und der deutsche Richtwert ist streng im Vergleich zu den Uran-Grenzwerten anderer Staaten. Zur Panik besteht kein Grund, das Trinkwasser bleibt im Großen und Ganzen eines unserer saubersten Lebensmittel.

Warum es aber ausgerechnet für Uran keinen festen Grenzwert gibt, lässt sich nicht ergründen. Weder Bund noch Länder unternehmen auch nur den Versuch einer Erklärung. Lieber streiten sie, wer woran schuld ist. Der Bund schiebt die Sache ungerührt auf die Kommunen ab, denen der Richtwert ja wohl bekannt sei. Einzelne Länder wollen das Problem schon lange gekannt haben; sie unternahmen nur nichts. Das sollten sie ändern.

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Quelle:
SZ vom 6.8.2008/vw
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