Süddeutsche Zeitung

Entscheidung des Berufungsgerichts:Trump nicht vor Strafverfolgung geschützt

Das Gericht lehnt einen Antrag des ehemaligen Präsidenten ab. Er könne für seine Handlungen im Amt strafrechtlich verfolgt werden.

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump kann nach Auffassung eines Berufungsgerichts für seine Handlungen im Amt strafrechtlich verfolgt werden. Mit der Entscheidung lehnten die drei Richter im Regierungsbezirk District of Columbia am Dienstag einen Antrag Trumps ab. Trump hatte argumentiert, er genieße Immunität aus seiner Zeit im höchsten Staatsamt - er könne nicht belangt werden, weil die Vorwürfe mit seinen offiziellen Aufgaben als Staatsoberhaupt zusammenhingen.

Die Klagen stehen im Zusammenhang mit dem Sturm auf das Kapitol 2020. Trump werden mutmaßliche Aufrufe zur Verschwörung zur Last gelegt sowie der Versuch, das Wahlergebnis zu kippen. Eine Stellungnahme Trumps lag zunächst nicht vor.

Endgültig dürfte die Frage aber erst vom Obersten Gerichts des Landes geklärt werden. Der führende Präsidentschaftsbewerber der Republikaner kann nun die volle Kammer des Berufungsgerichts anrufen und bei einer erneuten Ablehnung dann das Oberste Gericht. Damit würde sich das Verfahren um Wochen oder Monate verschieben - möglicherweise bis nach der Wahl Anfang November.

Bekäme Trump mit seinen Argumenten recht, dann würde dies unter Umständen auch andere Prozesse gegen ihn aushebeln.

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SZ/dpa/Reuters/nta
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