Süddeutsche Zeitung

Tod eines Deutschen in Pakistan:Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Obamas Drohnen

Wegen der Tötung eines deutschen Staatsbürgers in Pakistan ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen den Einsatz von amerikanischen Drohnen. Auch wenn offiziell gegen "Unbekannt" ermittelt wird, die USA und ihr Drohnenkrieg stehen am Pranger. Obama könnte sich bald mit einer Anklage wegen Verstoß gegen das Völkerrecht auseinandersetzen müssen.

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat Ermittlungen wegen eines Drohnenangriffs im Nordwesten Pakistan eingeleitet, bei dem vor rund eineinhalb Jahren ein deutscher Staatsbürger getötet wurde. Wie ein Sprecher mitteilte, ermittelt der Generalbundesanwalt seit dem 10. Juli dieses Jahres "gegen Unbekannt" wegen eines möglichen Vergehens gegen das Völkerrecht.

Damit bestätigte die Karlsruher Behörde einen Bericht der taz. Bei dem Drohnenangriff am 4. Oktober 2010 in der Stammesregion Waziristan an der Grenze zu Afghanistan war der deutsche Staatsangehörige Bünyamin E. getötet worden. Der in Wuppertal aufgewachsene E. war dem Blatt zufolge damals mit einer Gruppe von Islamisten in dem umkämpften Gebiet unterwegs.

Waziristan dient sowohl den Aufständischen in Afghanistan als auch pakistanischen Taliban als Rückzugsgebiet. Dort werden auch ausländische Extremisten in Lagern ausgebildet. Die USA gehen in der Region massiv mit unbemannten Kampfflugzeugen gegen die Aufständischen vor. Präsident Barack Obama trifft in diesem Drohnenkrieg viele Entscheidungen selbst.

Nach Angaben ihres Sprechers hatte die Bundesanwaltschaft einen Monat nach dem tödlichen Angriff begonnen, ihre Zuständigkeit für den Fall zu prüfen. Diese Prüfung sei jetzt abgeschlossen, die Zuständigkeit bejaht worden. Der Generalbundesanwalt sei verpflichtet, den Sachverhalt auf einen etwaigen Verstoß gegen das "Konfliktsvölkerrecht" zu untersuchen, teilte ein Behördensprecher mit. Wie die taz schrieb, handelt es sich um das erste Mal, das in Deutschland gegen die umstrittenen Drohneneinsätze der USA ermittelt wird.

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