Süddeutsche Zeitung

Terrorismus:Zehn Jahre Haft für IS-Rückkehrerin

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Jennifer W. hatte im Irak tatenlos zugesehen, wie ein jesidisches Mädchen angekettet in der Sonne verdurstete.

Von Julia Hippert

Als das Oberlandesgericht München das Urteil verkündet, wirkt die junge Frau geschockt. Zehn Jahre muss Jennifer W. in Haft, weil sie als IS-Anhängerin im Irak tatenlos dabei zugesehen hatte, wie ihr Ex-Mann ein kleines, jesidisches Mädchen bei sengender Mittagssonne in einem Hof angekettet hatte und dort verdursten ließ. Das Gericht verurteilte sie nun wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, wegen Beihilfe zum versuchten Mord sowie zum versuchten Kriegsverbrechen und wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit.

Das Kind sei "wehrlos und hilflos der Situation ausgesetzt" gewesen, sagte Richter Joachim Baier. Die Angeklagte habe "von Anfang an damit rechnen müssen, dass das in der Sonnenhitze gefesselte Kind sich in Lebensgefahr befand". Sie habe aber "nichts unternommen", um dem Mädchen zu helfen - obwohl ihr das "möglich und zumutbar" gewesen sei. Das Gericht zeigte sich auch überzeugt davon, dass Jennifer W. der Mutter des Mädchens später, als diese um ihr Kind weinte, drohte, sie zu erschießen, wenn sie nicht damit aufhöre.

Der Anwalt von Jennifer W. äußerte sich nach der Urteilsverkündung zufrieden. "Das ist für uns ein Sieg", sagte Ali Aydin. "Ich bin glücklich." Denn die Bundesanwaltschaft hatte für die junge Frau aus Lohne in Niedersachsen ursprünglich eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Obwohl das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft nicht gefolgt ist, zeigte sich auch diese mit dem Urteil einverstanden: Das Gericht sei ihrer Argumentation "in allen wesentlichen Punkten gefolgt". Es sei nun klar, dass die Angeklagte ganz persönlich strafrechtlich für die Taten zur Verantwortung zu ziehen sei.

Der Richter betonte in seinem Urteilsspruch, dass der Angeklagten die menschenfeindlichen Ziele und Taten des IS bekannt gewesen seien, als sie in den Irak ausreiste, um sich der Organisation anzuschließen. Jennifer W. und ihr Ehemann hätten die Mutter des gestorbenen Mädchens als Haussklavin ausgebeutet, führte er aus. Jennifer W. habe ihren Mann oft dazu angestachelt. Sie habe mit ihrer IS-Mitgliedschaft die "Vernichtung der jesidischen Religion" und die "Versklavung des jesidischen Volkes" unterstützt.

2014 war die Frau aus Niedersachsen nach eigener Aussage in den Irak gereist. Dort heiratete sie aus ideologischer Überzeugung einen IS-Kämpfer. Der Tod des jesidischen Mädchens soll sich der Anklage zufolge im Sommer 2015 in Falludscha ereignet haben. Ihr Ex-Mann habe die Fünfjährige fürs Bettnässen bestrafen wollen. Jennifer W. habe zugesehen, wie die Fünfjährige ungeschützt und ohne Wasser der prallen Sonne ausgesetzt war.

Die Angeklagte behauptete, sie habe den Handlungen des Ex-Mannes machtlos gegenübergestanden und das Mädchen nicht einfach losbinden können. Der Mann steht in Frankfurt am Main vor Gericht. In ihrem letzten Wort vor Gericht entschuldigte Jennifer W. sich.

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