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Streit nach Karlsruhe-Urteil:Koalition will erst im September über Betreuungsgeld entscheiden

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Koalition verschafft sich Zeit in der Causa Betreuungsgeld

Union und SPD wollen erst Anfang September entscheiden, wie nach dem Aus für das Betreuungsgeld mit den freiwerdenden Mitteln des Bundes umgegangen werden soll. Das kündigte die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Wirtz in Berlin an.

Die Frage, ob die Mittel des Bundes jetzt an die Länder gezahlt werden, sei offen und werde "im politischen Prozess geklärt". Zunächst wolle die Koalition die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auswerten und im August prüfen, welche finanziellen Verpflichtungen für den Bund weiterbestehen.

Es geht um jährlich eine Milliarde Euro ab dem Jahr 2016, die im Entwurf für den Bundeshaushalt und den Finanzplan des Bundes bis 2019 bisher für das Betreuungsgeld vorgesehen sind. Der Haushalt 2016 wird Ende November vom Bundestag endgültig verabschiedet. In diesem Jahr sind rund 900 Millionen Euro für das Betreuungsgeld veranschlagt.

Nachdem die Karlsruher Richter das umstrittene Gesetz gekippt haben, streitet die große Koalition darüber, was mit dem Geld passiert. Vor allem Bayern fordert, die nun freiwerdenden Finanzmittel an die Länder weiterzureichen. Die CSU will in Bayern in Eigenregie das Betreuungsgeld weiter zahlen, sich dies aber vom Bund finanzieren lassen. Das lehnen die Sozialdemokraten ab. Die SPD, Kommunen und einige Länder wollen mit den Bundesmitteln vor allem die Betreuung in Kindertagesstätten ausbauen und verbessern.

Die bisherigen Bezieher sollen das bewilligte Betreuungsgeld auch nach dem Urteil weiter erhalten - bis maximal zum dritten Geburtstag des Kindes. Mitte August will Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) dazu einen entsprechenden Vorschlag vorlegen. Für diesen Vertrauensschutz werden also noch einige der bereits dafür vorgesehenen Gelder benötigt.

Keine neuen Anträge nach Urteil

Das Betreuungsgeld war für Eltern gedacht, die ihr Kind nicht in einer öffentlich finanzierten Einrichtung - etwa in einer Kita oder bei einer Tagesmutter - betreuen lassen. Es konnte maximal vom 15. bis zum 36. Lebensmonat des Kindes für zwei Jahre bezogen werden. Ministerin Schwesig pocht darauf, dass das nun nicht mehr benötigte Geld nicht im Haushalt eingespart wird, sondern auf jeden Fall den Familien zugutekommt.

Die Regierungssprecherin betonte, dass Familien, die das Betreuungsgeld bisher erhalten haben, dies nicht zurückzahlen müssen und weiter erhalten. Andere Fragen - etwa Regelungen für bereits bewilligte oder vor der Karlsruher Entscheidung eingereichte Anträge - würden geprüft. Neue Anträge könnten seit dem Urteil nicht mehr gestellt werden.

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