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Stornierungen:Reisen auf eigene Gefahr?

Selbst in der Corona-Krise gilt: Nur aus Angst, etwa vor einer Ansteckung, dürfen auch Pauschaltouristen ihre Reise nicht einfach absagen, jedenfalls nicht ohne dafür Gebühren zu zahlen.

Von Katja Schnitzler

Selbst in der Corona-Krise gilt: Nur aus Angst, etwa vor einer Ansteckung, dürfen auch Pauschaltouristen ihre Reise nicht einfach absagen, jedenfalls nicht ohne Stornogebühren zu zahlen. Allerdings kann es Gründe geben, die Buchung zu stornieren, nur müssen die belegbar sein. "Der Urlaub ist nicht mehr zumutbar, wenn die außergewöhnlichen Umstände touristische Leistungen massiv einschränken", sagt Reiserechtsanwalt Paul Degott. Es komme darauf an, welche Leistungen im Vertrag stehen, aber nicht erfüllt werden - etwa dass der Pool gesperrt oder das All-inclusive-Buffet gestrichen wurde.

Ob auch eine strenge Maskenpflicht ein Rücktrittsgrund ist, darin sind sich Rechtsexperten nicht einig. Dies sei eine Unannehmlichkeit, mit der man auch zu Hause zurechtkommen müsse. Das sieht man bei der Verbraucherzentrale zwar ebenso - aber nur solange die Atemmaske punktuell aufzusetzen ist. "Müssen Sie jedoch permanent einen Mund-Nase-Schutz tragen, ist der Reisezweck (Erholung) meist nicht erfüllbar", heißt es auf der Webseite des Bundesverbands. Die Verbraucherschützer fordern zudem ein generelles Stornorecht für Risikopatienten. Viele Veranstalter bieten aber derzeit für alle Kunden lediglich kulante Umbuchungsmöglichkeiten.

Entwickelt sich der Urlaubsort während des Aufenthalts zum Hotspot, dürfen Pauschaltouristen den Vertrag kündigen und abreisen, sie erhalten ihr Geld teilweise zurück. Individualreisende bleiben meist auf Stornokosten sitzen, außer sie handeln mit dem Hotel eine Verschiebung oder einen Gutschein heraus. Reiseversicherungen helfen oft nicht weiter: Viele schließen Pandemien im Kleingedruckten aus.

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Quelle:
SZ vom 28.07.2020
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