Süddeutsche Zeitung

Solidaritätszuschlag:"Hohes Risiko der Verfassungswidrigkeit"

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Von Cerstin Gammelin, Berlin

Der Streit um die teilweise Abschaffung des Soli-Zuschlags wird schärfer. Unmittelbar vor den Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen tauchen neue Zweifel am Großprojekt der Bundesregierung auf - in Form eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Die Experten kommen in einem Gutachten "zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags" zu dem Schluss, "dass jedwede Erhebung des Solidaritätszuschlags über 2019 hinaus - sei es auch nur von höheren Einkommensgruppen und Unternehmen - ein hohes Risiko der Verfassungswidrigkeit in sich birgt".

Diese Einschätzung ist brisant, weil sie die Abgeordneten in die Bredouille bringt. Der Wissenschaftliche Dienst ist ausschließlich dafür zuständig, die Arbeit der Volksvertreter "durch Analysen, Fachinformationen und gutachterliche Stellungsnahmen" zu unterstützen, wie es auf der Bundestags-Webseite heißt. Wie aber sollen sich die Abgeordneten verhalten, wenn sie ein Gesetz beraten sollen, das von den Gutachtern des Parlaments als verfassungsrechtlich höchst bedenklich eingestuft wird - entgegen der Meinung des Bundeskabinetts? Wem sollen sie glauben - der Regierung oder den Experten? Es geht um Glaubwürdigkeit - und um viel Geld. Seit der Einführung im Jahr 1991 haben die Steuerbürger etwa 325 Milliarden Euro Solidaritätszuschlag bezahlt.

Der Koalitionsausschuss von SPD, CDU und CSU hatte Mitte August beschlossen, den Soli-Zuschlag von 2021 an für alle Steuerzahler mit geringerem und mittlerem Einkommen abzuschaffen. Das würde 95 Prozent der Steuerzahler von der Abgabe befreien. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), selbst Jurist, hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt und für verfassungsrechtlich einwandfrei erklärt. Das Bundeskabinett hat ihn am 21. August beschlossen; am 30. August hat das parlamentarische Verfahren begonnen.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte bis zuletzt für die vollständige Abschaffung gekämpft, war aber schließlich von den eigenen Leuten zurückgepfiffen worden. CSU-Chef Markus Söder hatte erklärt, er nehme jetzt lieber die teilweise Abschaffung hin, als gar nichts zu bekommen. Söder hatte bei dieser Einschätzung die Union wohl hinter sich; man rechnet in CDU und CSU damit, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur teilweisen Abschaffung kippen wird.

Auch Schäuble hat Zweifel

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes geht auf dem 23 Seiten umfassend auf alle verfassungsrechtlichen Für und Wider der Abschaffung ein. Die Debatte darüber habe "an Komplexität gewonnen". Mit dem bevorstehenden Ende des Solidarpaktes II zum Aufbau den neuen Bundesländer Ende 2019 habe sie "jüngst einen deutlichen Schub erfahren". Ein beachtlicher und renommierter Teil der Staatsrechtsexperten sei der Ansicht, "dass mit Ablauf des Solidarpaktes II die verfassungsmäßige Rechtfertigung für die Erhebung des Solidaritätszuschlages als Ergänzungsabgabe entfällt". Lediglich "eine nennenswerte Gegenstimme" habe das bestritten. Es bestehe "ein sehr hohes Risiko", dass das Bundesverfassungsgericht die Erhebung des Solis ab 2020 für verfassungswidrig erkläre.

Ähnliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer nur teilweisen Soli-Streichung haben auch Wolfgang Schäuble (CDU), einst Innen- und Finanzminister und heute Bundestagspräsident, sowie der Bundesrechnungshof und der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier geäußert .

SPD-Parteitag könnte Soli-Zeitplan beeinflussen

Für die große Koalition und die sie tragenden Parteien generell wäre es erneut ein schlechtes Zeichen, wenn die Verfassungsrichter eines ihrer Großprojekte kippen würden. Zuvor aber könnte auch der parlamentarische Zeitplan zur Verabschiedung des Soli-Gesetzes den Koalitionären Kopfschmerzen bereiten. Sie hatten sich darauf geeinigt, den langen Weg durch Bundesrat und Bundestag zu nehmen, ohne die oft üblichen Abkürzungen.

Danach soll die Anhörung zum Gesetz im Finanzausschuss ausgerechnet am 9. Dezember, also am Tag nach Abschluss des SPD-Parteitages stattfinden, auf dem die Sozialdemokraten eine neue Parteispitze wählen und über den Verbleib in der großen Koalition entscheiden wollen. Je nachdem, was dabei herauskommt, könnte das auch den Zeitplan bis zur Verabschiedung des Soli-Gesetzes durcheinanderwirbeln. Denn erst kurz vor Weihnachten soll der Gesetzentwurf in die zweite und dritte Lesung im Bundestag gehen; der Bundesrat soll erst im Februar 2020 abschließend darüber beraten.

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