Süddeutsche Zeitung

Schnellverfahren:"Riesengroße Dummheit"

Lesezeit: 2 min

Eine Woche nach der Gewaltnacht in Leipzig-Connewitz wird ein Mann zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Er hatte einem Polizisten ein Bein gestellt.

Von Ulrike Nimz, Leipzig

Das Verfahren in Saal 100 des Leipziger Amtsgerichts läuft wenige Minuten, da versucht der Angeklagte jeden Zweifel auszuräumen - darüber, dass er seine Tat bereut. "Es war eine riesengroße Dummheit. Ich weiß nicht, was mich geritten hat." Der 27-Jährige blickt scheu in die Runde, zieht die Ärmel seines Strickpullovers über die Hände. In Handschellen ist er in den Gerichtssaal geführt worden, seinen Geburtstag hat er hinter Gittern verbracht. Weil er einem Polizisten ein Bein stellte, am Connewitzer Kreuz, in der Silvesternacht, in der Steine, Flaschen und Böller flogen, Beamte verletzt und mehrere mutmaßliche Randalierer festgenommen wurden.

Die Ausschreitungen im Leipziger Süden haben eine Debatte ausgelöst über linksextreme Gewalt einerseits und den Einsatz der Polizei andererseits, der von Augenzeugen als unkoordiniert und unnötig brutal beschrieben wird. Noch in der Neujahrsnacht hatte die Polizei in einer ersten Mitteilung das Bild schwerer Krawalle gezeichnet, ein Beamter habe "notoperiert" werden müssen. Nach Recherchen der taz schwächte sie die Darstellung ab. Der Beamte war am Ohr verletzt und stationär im Krankenhaus behandelt worden. Inzwischen ist er wieder zu Hause. Das sächsische Landeskriminalamt ermittelt wegen Verdachts des versuchten Mordes.

Mit all dem, betont Verteidiger Andreas Meschkat, habe sein Mandant nichts zu tun. Stockend gibt dieser Auskunft über seine Version der Nacht. Er sei zum ersten Mal während des Jahreswechsels in Connewitz gewesen, nach Mitternacht eingetroffen - ziemlich betrunken. "Es wurde geknallt, und da war wirklich viel, viel, viel Polizei", beschreibt er die Szenerie. Der Angeklagte will gesehen haben, wie Polizisten Passanten "geschubst und getreten" haben. Ob das seine Motivation gewesen sei, dem Beamten ein Bein zu stellen, will Richter Uwe Berdon wissen. Der Angeklagte schüttelt den Kopf. "Ich weiß nicht, warum ich das getan habe."

Das Opfer, Polizeiobermeister und Zugführer in jener Nacht, ist als Zeuge geladen. Er habe den Angeklagten wegen dessen Körpergröße und schwarzen Locken bereits aus dem Augenwinkel wahrgenommen. Dann sei er aus dem Sprint heraus "volle Kante in den Boden eingerastet". Die Folge: Hämatom am Oberarm, geschwollener Knöchel, Krankschreibung bis einschließlich der laufenden Woche. "Ich bin der Meinung, dass ich beim Vorbeirennen einen vernünftigen Abstand gewählt habe", so der Beamte.

Ein weiterer Zeuge, ebenfalls Polizist, spricht von einem "Hineintreten in die Beine" seines Kollegen, berichtet von der anschließenden Festnahme des Angeklagten: Man habe ihn zu Boden gebracht und dann zweimal in die Seite geboxt, weil er verweigert habe, sich auf den Bauch zu drehen. Später sei er kooperativ gewesen.

Immer wieder fragt Richter Berdon nach den Lebensumständen des Angeklagten, der weder Schulabschluss, noch eine eigene Wohnung, noch Vorstrafen hat. Er sei Straßenkünstler, berichtet der junge Mann, jahrelang in Europa unterwegs gewesen. "Ich kann sieben Bälle jonglieren." Er lebe von seinen Performances, das sei "besser als stehlen". Als er den gestürzten Beamten schließlich eindringlich um Entschuldigung bittet, nimmt dieser ohne Zögern an: "Alles klar, danke."

Am Ende wird das Schnellverfahren seinem Namen gerecht: Nicht einmal eine Stunde dauert es, bis das Urteil fällt: sechs Monate Haft auf Bewährung, 60 Stunden gemeinnützige Arbeit wegen Körperverletzung sowie Angriffs auf und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Das Gericht entspricht damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Jeder Angriff auf Polizisten stelle das staatliche Gewaltmonopol infrage, wendet sich Uwe Berdon abschließend an den Angeklagten: "Das Gericht gibt Ihnen einen Vertrauensvorschuss. Das war eine Silvesterfeierlichkeit, die Sie so schnell nicht vergessen werden." Gleiches gilt für die juristische Aufarbeitung jener Nacht: Die Behörden ermitteln gegen elf weitere Tatverdächtige.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4748954
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 09.01.2020
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.