Süddeutsche Zeitung

Sea-Watch:Rackete will Salvini verklagen

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Die Kapitänin der deutschen Hilfsorganisation Sea-Watch will den italienischen Innenminister Matteo Salvini wegen Verleumdung verklagen. "Wir haben bereits eine Klage (gegen Minister Salvini) vorbereitet", sagte Racketes Anwalt Alessandro Gamberini dem Radio Cusano Campus am Freitag.

Es sei nicht einfach, alle Beleidigungen, die Salvini in diesen Wochen gemacht habe, zu sammeln. Salvini habe nicht nur Beleidigungen ausgesprochen, sondern auch zu strafbaren Handlungen angestiftet. Das sei noch schwerwiegender, wenn es ein Innenminister tue, sagte Gamberini. Salvini hatte die Aktionen von Sea-Watch wiederholt als "kriminellen Akt" und Rackete als "Piratin" bezeichnet. Sea-Watch warf er "Unterstützung von Menschenhändlern" vor.

Juristisches Nachspiel für Rackete

"Er ist es, der die Wellen des Hasses bewegt", sagte Gamberini weiter. Es sei zwar schwer, mit einer Verleumdungsklage diesem Hass entgegenzutreten. "Es ist, wie mit einem Eimer den Sand aus dem Meer zu schaufeln." Es gehe aber darum, ein Zeichen zu setzen. Erst am Freitag bezeichnete Salvini die 31-Jährige auf Facebook als "reiche und verwöhnte deutsche Kommunistin".

In einem Interview mit dem Spiegel wirft Rackete der deutschen Bundesregierung mangelnde Unterstützung vor. "Ich habe mich alleine gelassen gefühlt", sagte die 31-Jährige. "Mein Eindruck war, dass auf nationaler und internationaler Ebene niemand richtig helfen wollte." Sie und die Sea-Watch 3 seien wie die sprichwörtliche "heiße Kartoffel" weitergereicht worden und das obwohl deutsche Kommunen angeboten hätten, die geretteten Flüchtlinge aufzunehmen. "Es scheiterte dann aber auch an Bundesinnenminister Horst Seehofer, der keine Lust hatte, die Angebote der Städte anzunehmen," sagte Rackete.

Die Kapitänin war mit dem Rettungsschiff Sea-Watch 3 und 40 Migranten an Bord unerlaubt in den Hafen der italienischen Insel Lampedusa eingelaufen. Rackete ist auf freiem Fuß, es gibt aber ein juristisches Nachspiel. Am Dienstag soll sie wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur illegalen Migration vernommen werden.

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