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Rückschlag für Präsident Hollande:Frankreichs Verfassungsrat stoppt Reichensteuer

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Frankreichs höchstes Gericht hat die umstrittene 75-Prozent-Steuer für Spitzenverdiener gekippt. Dies ist ein herber Rückschlag für Präsident Hollande, der nun eines seiner wichtigsten Wahlversprechen nicht einhalten kann. Schauspieler Gérard Depardieu hingegen dürfte sich über den Spruch des Gerichts freuen.

Frankreichs höchstes Gericht hat die umstrittene 75-Prozent-Steuer für Spitzenverdiener gekippt. Der Verfassungsrat teilte am Samstag seine Entscheidung mit, die einen herben Rückschlag für die seit sieben Monaten amtierende Regierung des sozialistischen Präsidenten Francois Hollande bedeutet.

Der Steuersatz von 75 Prozent auf Einkommen von mehr als einer Million Euro war Kern seiner im Wahlkampf propagierten Bemühungen, reiche Bürger zur Sanierung der Staatsfinanzen in die Pflicht zu nehmen.

Der Rat urteilte, das Vorhaben sei so mit der Verfassung nicht zu vereinbaren. Der Rat kritisierte dabei nicht die Höhe der Steuer, sondern eine Ungleichbehandlung der Haushalte abhängig von der Einkommensverteilung. Wenn zwei Verdiener jeweils weniger als eine Million Euro verdienen, wären sie von der Steuer ausgenommen. Kommt jedoch ein Partner allein auf das selbe Einkommen, müsste er zahlen.

Premierminister Jean-Marc Ayrault kündigte nach dem Urteil an, die Regierung werde die Kritik des Rates berücksichtigen und das Vorhaben dann erneut einreichen.

Kommt Depardieu nun zurück nach Frankreich?

Die Steuer ist größtenteils symbolischer Natur und könnte Schätzungen zufolge zwischen 100 und 300 Millionen Euro pro Jahr einbringen - eine kleine Summe im Vergleich zur Höhe des französischen Defizits von 85 Milliarden Euro.

Gegen die neue Regelung, die 2013 in Kraft treten sollte, waren erwartungsgemäß vor allem wohlhabende Franzosen Sturm gelaufen. Schauspieler Gérard Depardieu beispielsweise war erst kürzlich nach Belgien gezogen, um sich der Abgabe zu entziehen.

Dem Verfassungsrat gehören zwölf Mitglieder an. Aktuell sind dies neun in das Gremium berufene Richter, Politiker und Beamte sowie drei frühere Präsidenten. Das Staatsoberhaupt gehört dem Verfassungsrat nach Amtsablauf bis zum Lebensende an.

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