Süddeutsche Zeitung

Reparationen:Gruß aus Den Haag

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Warum es für freiwillige Zahlungen Deutschlands etwa an Polen und Griechenland durchaus ein paar gute Gründe geben könnte.

Von Ronen Steinke

In der Geschichte der Kriege ist es oft so gewesen, dass sich die Sieger einfach selbst entschädigten. Etwa, indem sie Industrieanlagen abtransportierten oder indem sie in die Staatskasse der Besiegten griffen. Im Fall von Westdeutschland nach 1945 war es anders. Die Industrie-Demontagen wurden schon bald gestoppt. Stattdessen schütteten die USA das Füllhorn des Marshallplans aus. Ihren neu entstehenden Wohlstand teilten die Westdeutschen dann nur sehr selektiv als Entschädigung mit den noch lebenden, noch leidenden Opfern ihrer Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. So selektiv, dass dies noch heute Politik und Völkerrecht beschäftigt.

Konrad Adenauer, der erste Kanzler der Bundesrepublik, wollte sich gegenüber Israel und den jüdischen Überlebenden des Holocaust schon früh, 1952, vergleichsweise großzügig zeigen. Auch mit den westeuropäischen Nachbarn wurden rasch Abkommen geschlossen. Zwölf von ihnen erhielten insgesamt eine knappe Milliarde D-Mark, der größte Anteil von 400 Millionen ging an Frankreich. An die Staaten im Ostblock hingegen, die oft so viel schlimmer gelitten hatten, floss keine einzige Mark, auch nicht nach Polen. Das hätte der Ratio des Kalten Krieges widersprochen. Es gab und gibt keine rechtliche Legitimation für diese Ungleichbehandlung, sagt der in Hamburg lehrende Völkerrechtler Stefan Oeter: "Nur Politik."

Allerdings: Die Regierungen im Osten, die nichts abbekamen, akzeptierten dies. Der polnische Ministerrat erklärte 1953 ebenso wie die UdSSR den Verzicht auf weitere deutsche Kriegsreparationen, 1970 bestätigte Polens Vizeaußenminister Józef Winiewicz dies noch einmal. Darauf beruft sich die Bundesregierung heute. Wehe dem, der einmal auf sein Recht verzichtet hat. Das gilt dann; darauf dürfen andere vertrauen. So lautet einer der Grundsätze des Völkerrechts, und dabei gilt es nach herrschender Lesart sogar als unerheblich, ob ein Staat freiwillig oder nur unter (zum Beispiel kolonialem oder sowjetischem) Zwang verzichtet hat.

Andere Staaten wie etwa Griechenland haben, anders als Polen, nie ausdrücklich einen Verzicht erklärt. Griechenland, dessen Premier gerade erst bei einem Berlin-Besuch an noch offene Reparationsforderungen erinnert hat, erklärte in der Nachkriegszeit auch nie, dass mit bisher geleisteten deutschen Zahlungen alle Schuld abgegolten sei. Trotzdem geht Berlin heute von einem Verzicht aus: stillschweigend. Denn nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag, dieser "abschließenden Regelung in Bezug auf Deutschland" von 1990, mit der die einstigen Alliierten die Deutschen von weiteren Zahlungen freisprachen, sei aus Griechenland, Italien oder Polen nie ein Protest gekommen.

Mehr als zwanzig Jahre lang schwiegen diese Länder, so argumentiert die Bundesregierung. Darauf dürfe man nun vertrauen. Dieses Argument ist völkerrechtlich nicht "zwingend", hat gerade ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages eingewandt, "weil völkerrechtlich ungeklärt ist, wann von einer Situation auszugehen wäre, in der von Griechenland eine ausdrückliche Reaktion" auf den Zwei-plus-Vier-Vertrag "hätte erwartet werden dürfen". Für Griechenland hieße dies, dass für Forderungen durchaus Raum bleibt. Für Polen aber nicht.

Ist das gerecht? Das ist eine andere Frage. Im bislang letzten Urteil des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag zu deutschen Reparationen wiesen die Richter 2012 zwar Ansprüche aus Italien zurück. Sie fügten aber eine bemerkenswerte kleine Passage an. Ein sogenanntes Obiter dictum, eine Art Randnotiz, zu der sie rein rechtlich nicht veranlasst waren, die ihnen aber offenbar ein Anliegen war. Dort heißt es: So wie die Bundesrepublik noch sehr spät, im Jahr 2000, einen Fonds für noch lebende NS-Zwangsarbeiter aufgesetzt habe, so könne eine solche Geste auch mit Blick auf weitere, bislang vernachlässigte Gruppen von Opfern sinnvoll sein. Auch wenn man Berlin juristisch nicht zwingen könne.

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SZ vom 31.08.2019
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