Süddeutsche Zeitung

Politik und Asylrecht:Im kriminellen Milieu

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Ein illegal aus dem Libanon eingereister Straftäter hat Asyl beantragt. Das ist aber weder ein sicherheitspolitischer Skandal noch "Staatsversagen". Tatsächlich hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bisher richtig reagiert.

Von Wolfgang Janisch

Der Wirbel um die Wiedereinreise des Libanesen Ibrahim Miri hat gezeigt: Die Empörungsreflexe, die durch die Reizworte "Clanchef" und "Asyl" ausgelöst werden, funktionieren immer noch zuverlässig. Ein verurteilter Drogenhändler, vor nicht einmal vier Monaten nach mehrjähriger Haftstrafe spektakulär abgeschoben, taucht in seiner Heimatstadt Bremen wieder auf, stellt einen Asylantrag - und schon bekommt der Politikbetrieb einen hohen Puls. Sicherheitspolitischer Skandal, ruft es aus der FDP, mehr Grenzkontrollen, so fordert die CDU. Unnötig zu erwähnen, dass die AfD ein eklatantes Staatsversagen ausgemacht hat.

Schaut man genauer hin, dann besteht der angebliche Skandal erstens darin, dass Miri auf dunklen Wegen mithilfe von Schleusern aus Libanon nach Deutschland gereist ist. Das ist ein Rechtsbruch, denn gegen ihn galt eine Wiedereinreisesperre. Zweitens hat er einen Asylantrag gestellt. Das ist wahrscheinlich dreist, es sei denn, er hätte wirklich einen Asylgrund vorzuweisen gehabt. Aber ein Skandal? Dass ein Straftäter, dem viele Verstrickungen ins kriminelle Milieu vorgeworfen werden, Schlupflöcher auf legale wie illegale Weise nutzt, ist verwerflich, aber nicht wirklich überraschend. Es diskreditiert weder das Asylsystem noch den Rechtsstaat.

Richtig ist freilich, dass der Staat sich nicht von solchen Figuren auf der Nase herumtanzen lassen darf. So offen das Asylrecht bleiben muss, wenn es um echte Fälle von politischer Verfolgung geht, so kühl und effizient muss das Verfahren auf Missbräuche reagieren. Das hat bei Ibrahim Miri bisher ganz gut funktioniert, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat dem Antragsteller binnen weniger Tage die erwartbare Ablehnung geschickt. Zugleich ist aber nicht zu verkennen, dass insbesondere der Vollzug von Abschiebungen ein zähes Geschäft ist. Davon zeugen die jahrelang vergeblichen Versuche, Miri außer Landes zu bringen. Das bleibt ein ständiges Ärgernis, weil es nicht gut sein kann, wenn rechtlich verbindliche Entscheidungen auf Dauer ins Leere laufen. Hier lohnt es, politischen Ehrgeiz und administrative Fantasie zu entwickeln; mag sein, dass dafür auch die von Horst Seehofer ins Spiel gebrachte Ausweitung der Abschiebehaft notwendig ist.

Was man aber bei solchen unglückseligen Anlässen nicht mehr hören kann, ist die Rede von den löchrigen Grenzen. Seehofer will mithilfe der Schleierfahndung die Grenzkontrollen verschärfen. Das kann man machen, das wird aber illegale Rückreisen wie die von Miri nicht zuverlässig verhindern. Denn die Offenheit der Grenzen ist eine europäische Tatsache, die den Namen Schengen trägt. Politiker fast jeder Couleur haben indes in den vergangenen Jahren eine gefährliche Neigung entwickelt, den Mythos der nationalen Souveränität zu beschwören, mit der eine zuverlässige Sicherung der Grenzen einhergehe. Damit aber stellen sie sich selbst eine Falle, die bei jedem "Miri-Skandal" erneut zuschnappen wird. Denn Sicherheit hinter Grenzmauern und Schutzzäunen ist ein Versprechen, das man nicht halten kann. Nicht mit der Sicherung der EU-Außengrenzen und schon gar nicht mit der Schleierfahndung. Die Lehre aus Miris Rückkehr lautet also: Schafft effiziente Verfahren und wirksame Abschiebemechanismen. Aber redet nicht von höheren Zäunen.

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Quelle:
SZ vom 11.11.2019
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