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Polen:Polens Verfassungsgericht erklärt eigenen Umbau für rechtswidrig

Die von der Regierung angeschobene umstrittene Reform des polnischen Verfassungsgerichts verstößt aus Sicht der betroffenen Richter gegen die Verfassung. Wie das Gericht jetzt erklärt hat, betrifft dies mehrere Punkte des Gesetzes der Warschauer Regierung.

Damit geht die Machtprobe zwischen dem Gericht und der rechtskonservativen Regierung der Partei Recht und Gerechtigkeit in eine neue Runde.

Regierungschefin Beata Szydło hatte bereits am Dienstag angekündigt, die Regierung werde das Urteil nicht anerkennen, da die Verhandlung des Gerichts gegen die Bestimmungen der Gesetzesreform verstoße.

Die Richter urteilen quasi in eigener Sache. Ihnen zufolge sind viele der im vergangenen Jahr beschlossenen Klauseln, die die Funktionsweise des Gerichts fundamental ändern, nicht in Ordnung. Dabei geht es unter anderem um:

  • die vorgeschriebene Zwei-Drittel-Mehrheit für ein gültiges Urteil,
  • die Vorschrift, dass das Gericht aus mindestens 13 Richtern bestehen muss,
  • die Regelung, dass das Gericht Fälle in chronologischer Reihenfolge behandeln muss.

"Das Gesetz verhindert eine zuverlässige und reibungslose Arbeit des Gerichts", sagte Andrzej Rzepliński, der Vorsitzende des Verfassungsgerichts.

Die Reform war im Dezember von der Parlamentsmehrheit der Regierungspartei PiS beschlossen worden. Mehrere Oppositionsparteien und Rechtsexperten hatten dagegen geklagt. Kritiker im In- und Ausland sehen in der Reform den Versuch, das Gericht handlungsunfähig zu machen und die polnische Demokratie zu untergraben. Die PiS argumentiert hingegen, das Gericht werde von "Spießgesellen" der früheren Regierungspartei Bürgerplattform kontrolliert.

Das umstrittene Gesetz beschäftigt am Freitag und Samstag auch die Venedig-Kommission, ein Gremium von Rechtsexperten des Europarats. Zudem hat die EU-Kommission ein Prüfverfahren zur Rechtsstaatlichkeit in Polen eröffnet.

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