Süddeutsche Zeitung

Paragraf 175:Bundesregierung rehabilitiert verurteilte Homosexuelle

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Die Bundesregierung hat die Rehabilitierung der Männer auf den Weg gebracht, die nach 1945 wegen ihrer Homosexualität in Deutschland verurteilt worden waren. Das teilte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am Mittwoch mit. Zuvor hatte die Bundesregierung über den entsprechenden Gesetzesentwurf beraten. Demnach sollen die Urteile, die aufgrund des umstrittenen Paragrafen 175 gefällt wurden, aufgehoben werden. Für die noch lebenden Opfer soll es Entschädigungen geben.

"Der Paragraf 175 hat Berufswege verstellt, Karrieren zerstört und Biografien vernichtet", sagte Maas der Deutschen Presse-Agentur. "Den wenigen Opfern, die heute noch leben, sollte endlich Gerechtigkeit widerfahren." Die betroffenen Männer sollen nicht länger mit dem Makel der Verurteilung leben müssen, so der SPD-Politiker weiter.

1500 Euro pro begonnenem Jahr im Gefängnis

Die Bundesrepublik hatte den 1935 durch die Nationalsozialisten verschärften Paragrafen 175 des Strafgesetzbuchs übernommen. Das Justizministerium geht von etwa 64 000 Strafverfahren wegen des Paragrafen zwischen 1949 und 1994 aus, davon etwa 50 000 Fälle bis 1969. Im Jahr 1994 war der Paragraf abgeschafft worden, in der DDR bereits früher.

In Schätzungen vom Herbst war das Ministerium davon ausgegangen, dass noch etwa 5000 Menschen einen Anspruch auf Entschädigungen geltend machen könnten. Nach einem Bericht der Funke Mediengruppe sollen für jede aufgehobene Verurteilung 3000 Euro an Entschädigung gezahlt werden. Je angefangenes Jahr Gefängnis sollen die Opfer 1500 Euro erhalten.

"Die Rehabilitierung der Männer, die allein wegen ihrer Homosexualität vor Gericht standen, ist überfällig", sagte Maas. "Nur wegen ihrer Liebe zu Männern, wegen ihrer sexuellen Identität, wurden sie vom deutschen Staat verfolgt, bestraft und geächtet." Der Minister nannte die Urteile "eklatantes Unrecht" und "Schandtaten des Rechtsstaates". Die Stärke eines Rechtsstaat zeige sich auch darin, eigene Fehler zu korrigieren.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) zeigte sich erleichtert, dass die Bundesregierung das Rehabilitierungsgesetz "endlich" auf den Weg gebracht habe. Der Verband "begrüßt, dass damit nach langen Jahrzehnten der Ignoranz endlich rechtspolitische Konsequenzen aus den schweren und massenhaften Menschenrechtsverletzungen gezogen werden, die auch vom demokratischen Staat an homosexuellen Menschen begangen wurden."

Gleichzeitig fordert der LSVD, die geplanten Entschädigungen müssten "würdig" sein. Dafür müssten die Entschädigungen auch Rentenleistungen umfassen. Da die Urteile oftmals ganze Biografien und berufliche Karrieren zerstört hätten, befänden sich einige Opfer heute in einer "Notlage".

Ein Gutachten im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hatte im Mai vergangenen Jahres die kollektive Rehabilitierung der Betroffenen durch ein Aufhebungsgesetz empfohlen. Dies würde es den Opfern ersparen, in einer Einzelfallprüfung erneut mit der entwürdigenden Verletzung ihrer Intimsphäre konfrontiert zu werden. Von Rehabilitierung ausgeschlossen sind unter anderem Verurteilungen wegen Handlungen, bei denen Gewalt angewendet wurde.

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