Süddeutsche Zeitung

Österreich:"Juristische Spitzfindigkeiten"

Lesezeit: 2 min

Von Peter Münch, Wien

In der Corona-Krise kommen aus Österreich zunehmend positive Meldungen: die Infektionszahlen sinken, erste Geschäfte haben bereits vorige Woche wieder geöffnet. Die Regierung um Kanzler Sebastian Kurz sieht dies als Bestätigung dafür, dass die rigiden Maßnahmen richtig waren, mit denen das Land Mitte März auf "Minimalbetrieb" heruntergefahren wurde.

Doch inzwischen entfaltet sich auch eine Debatte darüber, ob der Zweck in Zeiten der Pandemie tatsächlich alle Mittel heiligt. Die Opposition und zahlreiche Juristen stellen immer lauter die Frage nach der Verfassungskonformität einzelner Einschränkungen. Der Kanzler gerät dabei in die Kritik, weil er von Beginn an solche Debatten als "juristische Spitzfindigkeiten" abgetan hat.

Weit über hundert Gesetze hat die türkis-grüne Regierungskoalition in Wien seit Beginn der Corona-Krise im Eiltempo und in mehreren Paketen gebündelt durchs Parlament gepaukt. Dazu kommt noch eine Vielzahl an Erlassen und Verordnungen, die wie in anderen Ländern auch teilweise tief in die Grundrechte und Freiheiten der Bürger einschneiden. Dazu zählt vor allem die Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober vom 16. März, durch die der gesamte öffentliche Raum zur Verbotszone erklärt wurde, die nur noch in wenigen Ausnahmefällen betreten werden darf.

Besonders einschneidend war zudem die verfügte Schließung aller Geschäfte, die nicht zur lebensnotwendigen Versorgung der Bevölkerung beitragen. Das griff tief in die unternehmerische Freiheit und die freie Verfügung über das Eigentum ein. Debatten löst nun zudem noch aus, dass im ersten Schritt der Lockerungen nur kleinere Geschäfte bis 400 Quadratmeter aufsperren durften und es größeren Geschäften nicht erlaubt ist, ihre Verkaufsfläche entsprechend zu reduzieren, um ebenfalls öffnen zu können.

Korrekturen lehnt Kurz kategorisch ab

Beim Österreichischen Verfassungsgerichtshof sind einem Bericht der Tageszeitung Der Standard zufolge bisher rund 20 Anträge zu den Corona-Maßnahmen eingegangen. Als Kanzler Kurz jedoch nach Ostern auf möglicherweise problematische Maßnahmen angesprochen wurde, lehnte er Korrekturen kategorisch ab. Er verwies auf den enormen Zeitdruck, unter dem alles hätte beschlossen und umgesetzt werden müssen.

Nun gehe es allein darum, dass die Maßnahmen eingehalten würden und "die Republik funktioniert", erklärte er. "Ob alles auf Punkt und Beistrich in Ordnung ist", werde am Ende der Verfassungsgerichtshof entscheiden müssen. Dann jedoch seien die Maßnahmen sowieso nicht mehr in Kraft.

Solche mit der akuten Notlage begründete Nonchalance im Umgang mit Grundrechten hat umgehend die Opposition auf den Plan gerufen. In der SPÖ findet man es "beunruhigend, wenn ein Chef einer Regierung sich so wenig um Rechtsstaatlichkeit und Rechtskonformität kümmert und einen schlampigen Umgang pflegt".

Die liberalen Neos befinden: "Diese Aussagen sind eines Bundeskanzlers nicht würdig, niemand darf sich außerhalb der Gesetze bewegen. Das nennt man Herrschaft des Rechts." Selbst Herbert Kickl von der FPÖ, der zu seiner Zeit als Innenminister noch fand, das Recht habe der Politik zu folgen und nicht umgekehrt, kritisiert nun diesen "flapsigen Umgangston in Zusammenhang mit dem Rechtsstaat".

Angekommen ist die Kritik zwar nicht beim Kanzler, aber zumindest beim Gesundheitsminister. Er berief in seinem Ministerium inzwischen eine Expertengruppe ein, die sich mit möglichen Mängeln in den Gesetzen, Erlassen und Verordnungen beschäftigen soll. Die würden dann "selbstverständlich" bereinigt werden, erklärte Anschober.

Zu den von ihm berufenen Experten zählt auch Clemens Jabloner, der in der Übergangsregierung nach dem Ibiza-Skandal als Justizminister und Vizekanzler agierte. Er sieht in diesen Fragen jedoch nicht nur den grünen Minister, sondern auch den ÖVP-Kanzler in der Pflicht. Schließlich sei im Kanzleramt sogar ein Verfassungsministerium angesiedelt, das die Rechtmäßigkeit der Gesetze und Verordnungen prüfen müsse. Dies könne "auch unter Zeitdruck" geschehen, meint Jabloner. Man könne sich "nicht auf den Verfassungsgerichtshof herausreden, der das nachträglich dann alles korrigieren wird".

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4882457
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 21.04.2020
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.