Süddeutsche Zeitung

Netzpolitik:Ende einer Extrawurst

Der Bundesgerichtshof schützt die digitale Privatsphäre.

Von Max Muth

Ja, es nervt, wenn man nur schnell einen per Whatsapp verlinkten Zeitungsartikel lesen möchte, die Internetseite einen aber erst mit einem großen Textbanner informieren möchte, welche Daten sie über den Nutzer speichern will - und an wen sie diese Daten weitergeben will. Dennoch ist das Urteil des Bundesgerichtshofs zu Cookie-Bannern - Bannern, die es Seitenbetreibern erlauben, den Nutzer wiederzuerkennen - eine gute Entscheidung. Denn nur in Deutschland konnten sich Unternehmen bei ihren systematischen Verstößen gegen die digitale Privatsphäre der Nutzer bis heute auf ein nationales Gesetz berufen, das Telemediengesetz (TMG) von 2007.

Im Rest der EU hatten die Staaten die seit 2009 geltende Cookie-Richtlinie umgesetzt, wonach Nutzer den Tracking-Werkzeugen ausdrücklich zustimmen mussten. Die deutsche Extrawurst - das Häkchen zur Zustimmung ist bereits gesetzt - wurde nur möglich, weil es der Staat seitdem drei Mal versäumt hat, das TMG sinnvoll zu erneuern. Jetzt musste der BGH diese Aufgabe übernehmen.

Dass Wirtschaftsverbände nun von einem Urteil ohne Augenmaß sprechen, war zu erwarten. Umsetzen werden es viele Unternehmen ohnehin erst, wenn die Aufsichtsbehörden Verwarnungen aussprechen. Und auch diese werden wohl wieder vor Gericht landen.

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Quelle:
SZ vom 29.05.2020
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