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München:GEW: Lehrer müssen der Polizei bei Abschiebungen nichts sagen

München (dpa/lby) - Lehrer und Pädagogen müssen der Polizei nach Ansicht der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bei Ermittlungen wegen Abschiebungen keine Auskunft geben. Dies geht aus einem neuen Leitfaden zu den Rechten und Pflichten von Beschäftigten im Bildungsbereich hervor, den die GEW mit einem Juristen erstellt hat. "Mit dem Leitfaden wollen wir allen Kolleginnen und Kollegen in den verschiedenen Bildungseinrichtungen, also Schulen, Hochschulen, sozialpädagogischen Einrichtungen usw., nützliche Informationen zur Verfügung stellen", sagte GEW-Landeschef Anton Salzbrunn.

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München (dpa/lby) - Lehrer und Pädagogen müssen der Polizei nach Ansicht der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bei Ermittlungen wegen Abschiebungen keine Auskunft geben. Dies geht aus einem neuen Leitfaden zu den Rechten und Pflichten von Beschäftigten im Bildungsbereich hervor, den die GEW mit einem Juristen erstellt hat. „Mit dem Leitfaden wollen wir allen Kolleginnen und Kollegen in den verschiedenen Bildungseinrichtungen, also Schulen, Hochschulen, sozialpädagogischen Einrichtungen usw., nützliche Informationen zur Verfügung stellen“, sagte GEW-Landeschef Anton Salzbrunn.

Nach dem Bundesaufenthaltsgesetz bestehe keine Auskunftspflicht gegenüber der Polizei, fasste Salzbrunn die Grundaussage des Leitfadens zusammen. „Keine Kollegin und kein Kollege muss der Polizei mitteilen, an welchem Ort sich eine geflüchtete Person aktuell befindet.“

Nach Ansicht der GEW haben die Kinderrechte und das Menschenrecht auf Bildung einen höheren Stellenwert als nationale aufenthaltsrechtliche Vorschriften. Bildungseinrichtungen müssten Schutzräume sein. Sollten Abschiebungen während Schulbesuchen, Integrationskursen, Qualifizierungsmaßnahmen oder anderen Bildungsmaßnahmen nicht aufhören, behalte sich die GEW weitere Schritte vor.

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