Süddeutsche Zeitung

Mordfall Buback:Akten bleiben gesperrt

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Bundesanwälte dürfen die Verfassungsschutz-Protokolle über die Gespräche mit der ehemaligen RAF-Terroristin Verena Becker zwar lesen - aber nicht vor Gericht verwenden.

Hans Leyendecker

Die Protokolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) über Gespräche mit der ehemaligen RAF-Terroristin Verena Becker im Mordfall Siegfried Buback bleiben - jedenfalls vorläufig - gesperrt.

Dies entschieden am Dienstag hochrangige Vertreter des Amtes und des Bundesinnenministeriums auf einer Sitzung in Berlin. Sie lehnten nach teilweise kontroverser Diskussion einen Antrag der Karlsruher Bundesanwaltschaft ab, die Akten für die Ermittlungsverfahren gegen die frühere RAF-Terroristin und gegen den ehemaligen RAF-Terroristen Stefan Wisniewski freizugeben. Der Verfassungsschutz beruft sich auf eine Verena Becker gegebene Zusage.

In politischen Kreisen in Berlin war in den vergangenen Tagen damit gerechnet worden, dass zumindest ein Teil der Akten entsperrt wird. Vor allem Politiker von SPD und Union hatten Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in der vergangenen Woche aufgefordert, die Verfassungsschutzakten zum Mordfall Buback freizugeben. "Ich frage mich, welches staatliche Interesse schwerer wiegen kann als die Aufklärung dieses Dreifach-Mordes" erklärte beispielsweise der stellvertretende Unionsfraktionschef Wolfgang Bosbach (CDU).

Die Weigerung, die Akten freizugeben, wird intern damit begründet, dass solche Zusagen wie die Becker gegenüber unbedingt eingehalten werden müssten. Das Amt habe Anfang der achtziger Jahre der damals in Köln einsitzenden Terroristin versprochen, dass die vertraulichen Gespräche mit ihr absolut diskret behandelt würden.

Wenn die Behörde nun erstmals eine derartige Zusage nicht einhalte, laufe sie Gefahr, künftig keine Gesprächspartner aus der Szene mehr zu finden. "Die Zusammenarbeit mit Quellen aufgrund einer Vertraulichkeitszusage ist für die nachrichtendienstliche Tätigkeit des Verfassungsschutzes von essentieller Bedeutung", erklärte das Bundesinnenministerium.

Bei den Unterlagen handelt es sich um ein 227 Seiten umfassendes Dossier mit den Aussagen von Becker und um einen 82 Seiten dicken Auswertungsvermerk. Das BfV soll, wie die Runde der Sicherheitsexperten beschloss, allerdings der Bundesanwaltschaft beide Unterlagen zur Lektüre übergeben. Bedingung sei jedoch, dass die Akten nach wie vor nicht gerichtsverwertbar seien. Sie dürfen folglich auch nicht in Ermittlungsverfahren verwendet werden.

Falls die Bundesanwaltschaft zumindest Teile der Akte für einen möglichen Prozess gegen Becker oder Wisniewski benötige, solle sie den Wunsch begründen und einen neuen Antrag stellen. Darüber werde dann neu entschieden. Bei der Rekonstruktion der behördlichen Abläufe hat das BfV eigene Unterlagen über Becker entdeckt, die auf Mikrofilm gespeichert und in Vergessenheit geraten waren. Dieses Material soll ebenfalls der Karlsruher Behörde zugestellt werden.

In den alten Akten, die "Geheim" gestempelt wurden, sollen von Becker viele Interna aus dem Innenleben der RAF ausgebreitet worden sein. Zum Mordfall Buback soll die frühere Terroristin erklärt haben, Wisniewski habe geschossen. Es ist unklar, ob sie damals nur gehört hatte, wer angeblich der Todesschütze war oder ob sie über eigene Kenntnisse verfügte. Das BfV hatte vor einiger Zeit in einem Behördengutachten für die Bundesanwaltschaft die Aussagen von Becker als "ältere unbestätigte Einzelinformation" bezeichnet.

Nach jetzigem Stand geht die Bundesanwaltschaft davon aus, dass Becker zum Buback-Kommando gehörte, also auch an der Planung des tödlichen Anschlags auf den Generalbundesanwalt beteiligt war. Die Protokolle des Verfassungsschutzes könnten sie noch dichter an die Buback-Attentäter bringen. Auch deshalb drängen die Ermittler weiter auf Freigabe der Akten.

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SZ vom 09.09.2009/cag
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