Süddeutsche Zeitung

Missbrauch in der katholischen Kirche:Benedikt XVI. korrigiert zentrale Aussage für Missbrauchsgutachten

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Der frühere Papst räumt ein, entgegen seiner bisherigen Darstellung doch an einer brisanten Ordinariatssitzung im Januar 1980 teilgenommen zu haben.

Der frühere Papst Benedikt XVI. hat eine wesentliche Aussage zum Münchner Missbrauchsgutachten korrigiert. Entgegen seiner bisherigen Darstellung habe er doch an der Ordinariatssitzung am 15. Januar 1980 teilgenommen, heißt es in einer Stellungnahme, die der Katholischen Nachrichten-Agentur vorliegt ( hier zu dem Dokument im Worlaut). Der Fehler sei aber "nicht aus böser Absicht heraus geschehen", sondern "Folge eines Versehens bei der redaktionellen Bearbeitung seiner Stellungnahme". Dies tue ihm "sehr leid", und er bitte, dies zu entschuldigen.

In dem am vergangenen Donnerstag veröffentlichten Bericht der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) heißt es, Joseph Ratzinger habe sich in seiner Zeit als Münchner Erzbischof von 1977 bis 1982 in vier Fällen fehlerhaft verhalten. Zudem bekundeten die Gutachter erhebliche Zweifel an seinen Aussagen zu einem besonders brisanten Fall. Bei der betreffenden Ordinariatskonferenz im Januar 1980 ging es darum, einen Priester, der wiederholt des Kindesmissbrauchs beschuldigt wurde, aus der Diözese Essen in München aufzunehmen. In seiner ersten Stellungnahme im Rahmen der Anhörung, die im WSW-Gutachten aufgenommen wurde, hatte Benedikt XVI. bestritten, an der Sitzung teilgenommen zu haben.

In der betreffenden Sitzung, so schreibt der emeritierte Papst nun, sei jedoch "über einen seelsorgerlichen Einsatz des betreffenden Priesters nicht entschieden" worden. Vielmehr habe man lediglich der Bitte entsprochen, dem Mann "während seiner therapeutischen Behandlung in München Unterkunft zu ermöglichen".

Eine ausführliche Stellungnahme will der frühere Papst zu einem späteren Zeitpunkt abgeben, sagte sein Privatsekretär Erzbischof Georg Gänswein. Der 94-Jährige bitte um Verständnis, dass die vollständige Durchsicht des 1900 Seiten umfassenden Gutachtens noch Zeit benötige. Die bisherige Lektüre der Ausführungen, so die Erklärung, erfülle ihn "mit Scham und Schmerz über das Leid", das den Opfern zugefügt worden sei.

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