Süddeutsche Zeitung

Mordfall Lübcke:Mutmaßlicher Komplize durfte legal Waffen besitzen

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Von Julian Feldmann, Lena Kampf und Nino Seidel

Markus H., der wegen Beihilfe zum Mord an Walter Lübcke in Untersuchungshaft sitzt, durfte legal Waffen besitzen, obwohl er den Behörden als Rechtsextremist bekannt war. Nach Recherchen von SZ, NDR und WDR hat ihm das Verwaltungsgericht Kassel 2015 die Erlaubnis für eine Waffenbesitzkarte mit Munitionsberechtigung erteilt. Diesem Urteil war eine jahrelange juristische Auseinandersetzung vorausgegangen. Die Stadt Kassel wollte Markus H. aufgrund seiner rechtsextremistischen Einstellung und Vorstrafe ursprünglich keine Waffenbesitzkarte ausstellen.

Markus H. hat laut einer Zeugenaussage außerdem in verschiedenen Schützenvereinen mit eigenen, scharfen Waffen geschossen und soll diese auch dem mutmaßlichen Mörder Stephan E. zum Üben zur Verfügung gestellt haben. E. sei ein "guter Schütze" gewesen, so der Zeuge aus dem Umfeld von H.

Markus H. wurde Ende Juni vorläufig festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, Stephan E. bei der Beschaffung der Tatwaffe geholfen zu haben. Stephan E. soll den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke Anfang Juni durch einen Kopfschuss getötet haben.

Der 43-jährige H. war jahrelang in der rechtsextremen Szene Kassels aktiv, unter anderem in der vom Verfassungsschutz beobachteten Kameradschaft "Freier Widerstand Kassel". 2006 wurde er vom Amtsgericht Kassel wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt. H. hatte in einer Kasseler Gaststätte "Sieg Heil" gerufen und den Hitlergruß gezeigt. H. beantragte im August 2007 erstmals eine Waffenbesitzkarte. Die für die waffenrechtliche Erlaubnis zuständige Stadt Kassel lehnte seinen Antrag jedoch mit der Begründung ab, der Rechtsextremist erfülle durch seine Vorstrafe nicht die Voraussetzungen.

Gesinnungsgenossen beschrieben ihn als "Waffennarren"

Allerdings stellte die Stadt Kassel ihm 2011 eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" nach dem Sprengstoffgesetz aus. Diese Bescheinigung benötigt man etwa, um den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen in Lehrgängen zu erlernen. So könnte der von damaligen Gesinnungsgenossen als "Waffennarr" beschriebene Rechtsextremist mit Sprengstoff in Berührung gekommen sein. Gleichzeitig konnte er sich in Kasseler Schützenvereinen zum Sportschützen ausbilden lassen und legte 2012 eine Sachkundeprüfung ab.

Im Juni 2012 beantragte Markus H. erneut eine Waffenbesitzkarte, wieder lehnte die Stadt Kassel den Antrag ab, diesmal mit der Begründung, H. würde sich "verfassungsfeindlich" betätigen. Die Stadt hatte beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) in Wiesbaden nach Erkenntnissen zu H. gefragt. Dort war bekannt, dass Markus H. sich in Foren oder auf Plattformen unter Pseudonym rechtsextremistisch äußerte. Er hatte außerdem 2008 an einer Demonstration der rechtsextremistischen NPD teilgenommen und war 2009 als Teilnehmer einer Demonstration von Rechtsextremisten in Dortmund wegen gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruch festgenommen worden. Am 1. Mai 2009 hatten 400 Neonazis eine Kundgebung von Gewerkschaftern attackiert. Das Verfahren gegen Markus H. wurde später allerdings eingestellt.

Markus H. klagte gegen die Ablehnung und konnte den Rechtsstreit letztlich für sich entscheiden. 2015 entschied das Verwaltungsgericht Kassel, dass dem Sportschützen H. eine Waffenbesitzkarte mit Munitionsberechtigung zu erteilen sei. H. sei zwar als Rechtsextremist bekannt, heißt es in dem Urteil, die behördlichen Erkenntnisse lägen aber mittlerweile länger als fünf Jahre zurück. Laut Auslegung des Waffengesetzes verfügen Personen mit rechtsextremistischem Gedankengut in der Regel nicht über die erforderliche Zuverlässigkeit zum Waffenbesitz.

Fotos, die SZ, NDR und WDR vorliegen, zeigen Markus H. am Banner der Neonazi-Kameradschaft "Freier Widerstand Kassel" bei einem rechtsextremen Aufmarsch 2009 in Dresden. Markus H. soll dieser Gruppierung, die mehrmals in Verfassungsschutzberichten erwähnt wurde, angehört haben - ebenso wie der mutmaßliche Lübcke-Mörder Stephan E. Die Zugehörigkeit von H. zu dieser rechtsextremen Vereinigung wurde vom Verfassungsschutz während des Rechtsstreits um die Waffenbesitzkarte nicht an die Stadt Kassel gemeldet. Das hessische Landesamt für Verfassungsschutz wollte sich auf Anfrage dazu nicht äußern.

Der Schützenverein "Schützenclub 1952 Sandershausen", in dem sowohl Markus H. als auch Stephan E. Mitglied waren, schloss die beiden am vergangenen Wochenende vorläufig aus dem Verein aus. Der Vorsitzende Reiner Weidemann betont, Stephan E. habe lediglich Bogenschießen betrieben. Weder Markus H. noch Stephan E. seien als Rechtsextremisten aufgefallen. Beide waren auch im Vorstand des Vereins aktiv.

Der Anwalt von Markus H. war nicht zu einer Stellungnahme bereit.

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